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Verfahren für einen von drei Kripobeamten beendet

Das Verfahren gegen drei oberösterreichische Kripobeamte, die wegen Verfehlungen im Dienst angeklagt wurden, ist für einen von ihnen beendet. Es wurde teilweise eingestellt, bei den verbliebenen Punkten erfolgte am Landesgericht Linz ein Freispruch. Der Prozess gegen die beiden anderen ist Mittwochnachmittag auf Ende Jänner kommenden Jahres vertagt worden.


Staatsanwalt Alexander Winkler wirft zwei der Beschuldigten vor, Ermittlungen gegen einen Sexualtäter verschleppt zu haben. Ein Arzt war in den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geraten. Die mit Sittlichkeitsdelikten befasste Gruppe hat laut Anklage den Fall 2011 nicht weiter verfolgt und darüber auch nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft berichtet.

Der Mediziner wurde später doch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Weiters wurden alle drei des Betruges beschuldigt, weil sie durch unrichtige Angaben unter anderem über Dienstreisen ungerechtfertigt Vergütungen kassiert hätten.

Das Verfahren gegen den Beamten, dem nur der Betrug vorgeworfen wurde, ist von Richter Thomas Kindermann ohne Schuldspruch beendet worden. Denn bezüglich der vorgeworfenen unrichtigen Abrechnungen stellte der Staatsanwalt das Verfahren in einem Fall ein, weil er bereits verjährt war. In den verbleibenden Fällen war keine Schuld nachzuweisen – somit Freispruch – beziehungsweise wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Denn zuletzt blieb ein angelasteter Schaden von etwas mehr als 50 Euro übrig. Das Schöffengericht hielt dem Mann zugute, dass er bisher unbescholten war, durch die lange Verfahrensdauer ohnehin schon genug Nachteile erlitten und sich in den vergangenen Jahren “wohl verhalten” hat. Der Staatsanwalt erklärte nach der Entscheidung Rechts- und Beschwerdeverzicht. Der Angeklagte konnte das Gericht unbescholten verlassen. Für die beiden anderen geht die Verhandlung am 28. Jänner mit der Befragung von mehreren Zeugen weiter.

Ein hoher Beamter der Exekutive, der in die Ermittlungen gegen die Beschuldigten eingeschaltet war, erklärte am Mittwoch im Zeugenstand, er sei wegen Ungereimtheiten in den Abrechnungen des einen Beamten auf die bis dahin ergebnislosen Untersuchungen gegen den Sexualtäter gestoßen und habe diese als unzureichend empfunden. Eine Arbeitsgruppe habe weiter ermittelt, so sei es später doch zu seiner Anklage und Verurteilung gekommen. “Es macht mich betroffen, dass wegen der Missstände der weitere Missbrauch von Kindern nicht verhindert wurde”, sagte der Zeuge.

Die Angeklagten wiesen weiterhin alle Vorwürfe zurück und blieben bei ihrer Verantwortung: In dem von ihnen nicht weiter verfolgten Fall von sexuellem Missbrauch habe damals lediglich ein “vager Verdacht” bestanden, jedoch nichts Konkretes. Man habe abgewartet, ob man noch mehr finde. Der Akt sei vorläufig, aber nicht endgültig abgeschlossen worden. Die von ihnen abgelieferten Abrechnungen bezüglich Dienst- und Reisezeiten seien in ihrer Art damals “Usus” gewesen.

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