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Vereiste Scheiben: Eiskratzen kann teuer kommen

Vorsicht beim Eiskratzer: Eine unlesbare Überprüfungsplakette ist strafbar.
Vorsicht beim Eiskratzer: Eine unlesbare Überprüfungsplakette ist strafbar. ©ÖAMTC
Bei diesen Temperaturen kann es leicht einmal vorkommen, dass die Autoscheibe vereist. Doch Vorsicht beim Eiskratzen. Die §57a-Überprüfungsplakette darf nicht beschädigt werden, sonst drohen saftige Strafen.

Autofahrer mühen sich im Winter vor allem durch das Eiskratzen ab. Doch speziell bei der Frontscheibe ist Vorsicht geboten, denn die Überprüfungsplakette darf nicht beschädigt werden. “Die §57a-Überprüfungsplakette in der rechten oberen Ecke ist außen angebracht und hält dem Eiskratzer in der Regel nicht gut stand”, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.

“Ein beschädigtes Pickerl ist ungültig und muss auf eigene Kosten ersetzt werden. Möglich ist das z.B. an jedem ÖAMTC-Stützpunkt unter Vorlage von Zulassungsschein und letztem Prüfgutachten.” Die Strafe für ein unlesbares Pickerl kann bis zu 5.000 Euro reichen, in der Praxis werden rund 100 Euro fällig.

Eiskratzer im Winter meist beste Methode

“Definitiv ungeeignet ist heißes Wasser. Durch hohe Temperaturunterschiede können die Scheiben springen”, warnt der Experte des Mobilitätsclub. Auch andere Hilfsmittel wie CD-Hülle, Bankomatkarten und ähnliche Alternativen sollte man besser lassen. Es gibt alternativ zum Eiskratzer auch Enteisungssprays oder eine Thermodecke, die man am Abend über die Scheibe legt.

Idealerweise sollte die Scheibe vor der Fahrt eisfrei sein. Wer nur durch ein “Guckloch” schaut, riskiert ebenfalls eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich droht bei einem Unfall eine Mithaftung. Die gleiche Strafe kann übrigens auch bei unlesbaren Kennzeichen fällig sein. Abschließend warnt ÖAMTC-Techniker Kerbl vor einer Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist: “Wer glaubt, ein laufender Motor beschleunigt das Freimachen der Scheiben, irrt sich und macht sich außerdem strafbar. Den Motor am Stand laufen zu lassen ist ausdrücklich verboten.”

(Red)

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