Dabei geht es um das wichtigste Beweisstück: einen Heizlüfter der deutschen Firma Fakir. Es handelt sich um jenes Gerät, das nach dem Unglück aus dem zweiten, unbeschädigten Zug der Gletscherbahn gesichert worden war. Ein baugleiches Gerät hatte im Unglückszug das Feuer ausgelöst. Die Fotos, die unmittelbar nach der Katastrophe entstanden, zeigen in dem noch erhaltenen Lüfter an mehreren Stellen dunkle Unterlegstreifen aus Kunstschaumstoff, die nicht dem Originalzustand entsprechen und daher nachträglich eingebaut worden sein müssen.
Den Gutachtern zufolge war damit die Position der elektrischen Schalter des Lüfters unfachmännisch und ohne Erlaubnis des Herstellers verändert worden. Um dies gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft zu verschleiern, seien die Streifen aber entfernt worden – erst danach sei das Gerät aus Österreich zur Untersuchung nach Deutschland geschickt worden. Ein Sprecher der Gletscherbahn sagte zum “Spiegel”, sämtliche Aspekte des Falles seien in mehreren Verfahren bereits hinlänglich ausermittelt worden; mit der Übersendung von Beweismitteln aus Österreich habe die Gletscherbahn nichts zu tun gehabt.