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Verdacht auf Verstöße: Ermittlungsverfahren gegen Amazon eröffnet

Amazon steht im Verdacht, gegen das österreichische und europäische Kartellrecht verstoßen zu haben.
Amazon steht im Verdacht, gegen das österreichische und europäische Kartellrecht verstoßen zu haben. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Heute wurde das Ermittlungsverfahren gegen Amazon eröffnet. Ermittelt wird aufgrund eines Verdachts von Verstößen gegen das österreichische und das europäische Kartellrecht.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat auf die Beschwerde des Handelsverbandes gegen Amazon reagiert und ein Ermittlungsverfahren gegen den Online-Handelsriesen eröffnet. Das teilte die BWB heute, Donnerstag, mit. Geprüft werde der Verdacht auf Verstöße gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht.

Dabei soll untersucht werden, ob Amazon seine “marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht, die auf dem Amazon-Marktplatz aktiv sind und auf diesen angewiesen sind”, schreibt die BWB. Denn es bestehe unter anderem der Verdacht, dass der Online-Handelsriese seine eigenen Angebote gegenüber denen anderer Händler bevorzuge. Darüber hinaus soll überprüft werden, unter welchen Bedingungen Amazon österreichischen Händlern überhaupt Zutritt zu seinem Marktplatz gewährt.

BWB eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Amazon

Die BWB reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden heimischer Händler, die vom Handelsverband im Dezember 2018 eingereicht wurden. In den Beschwerden war die Rede von unbegründeten und plötzlichen Sperren von Händlerkonten sowie von der Verpflichtung, die Einkaufspreise offenzulegen, schreibt die Behörde in ihrer Aussendung. Zudem habe Amazon falsche Lieferangaben hinzugefügt und Produktrankings seien ohne Begründung verloren gegangen. Eine Klage gegen Amazon werde für heimische Händler außerdem durch die bestehenden Gerichtsstandklauseln erschwert. Amazon hat seinen Gerichtsstand in Luxemburg.

Im Rahmen der Ermittlungen sind laut BWB Gespräche mit Amazon geplant, haben bisher aber noch nicht stattgefunden. Zudem will die heimische Behörde in ihren Ermittlungen eng mit dem deutschen Kartellamt zusammenarbeiten, das Amazon bereits seit November 2018 im Visier hat.

Digitaler Raum: Kein rechtsfreier Raum

“Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an die österreichischen Gesetze halten.”, kommentierte Theodor Thanner, Generaldirektor der BWB, die Entscheidung. Dem pflichtet auch die Wirtschafts- und Digitalministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bei: “Der Onlinehandel darf kein rechtsfreier Raum sein und auch die großen internationalen Konzerne müssen sich an unsere Regeln halten.”

Das Wirtschaftsministerium setze sich für faire Rahmenbedingungen im Umgang mit internationalen Online-Händlern ein und habe bereits Maßnahmen diesbezüglich gesetzt, wie “etwa die Umsatzsteuer-Pflicht für Pakete aus Drittstaaten ab dem ersten Cent und auch die geplante Digitalkonzernsteuer auf Onlinewerbung”, so Schramböck. Zudem denke das Ministerium Nachschärfungen beim Preisauszeichnungsgesetz an.

Der Handelsverband sieht das anders: “Seit mittlerweile drei Jahren zeigen wir auf, wo hier die Probleme liegen. Die Politik hat den Markt seither trotz aller Bemühungen nicht sinnvoll regulieren können”, kritisiert Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, am Donnerstag laut Aussendung.

Über die Entscheidung der BWB ist man aber bei der Interessensvertretung ebenfalls erfreut. “Wir freuen uns als Beschwerdeführer sehr über diese grundsätzliche und richtungsweisende Entscheidung und werden uns weiterhin mit aller Kraft für FairCommerce im Online-Handel einsetzen”, so Will.

(APA/Red)

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