Verbund für territoriale Zusammenarbeit
Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einsehen und Änderungsvorschläge machen.
Die EU-Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit ermöglicht über die Landesgrenzen hinaus die Zusammenarbeit verschiedener Rechtsträger insbesondere für Länder und Gemeinden, die verschiedenen Staaten angehören.
Der vorliegende Entwurf regelt die Genehmigung der Teilnahme an einem solchen Verbund, soweit Vorarlberger Einrichtungen daran teilnehmen möchten. Weiters werden nähere Regelungen für den Fall getroffen, dass der Verbund seinen Sitz in Vorarlberg haben soll (insbesondere betreffend Registrierung und Kontrolle).