Verbotene Souvenirs: Was im Urlaubsgepäck zum Problem werden kann

Der ÖAMTC warnt vor rechtlichen Konsequenzen durch scheinbar harmlose Souvenirs im Gepäck. Wer Muscheln, Steine oder Pflanzen aus dem Urlaubsland mitnimmt, riskiert teils hohe Strafen.
Strenge Regeln für Muscheln, Sand und Naturmaterialien
In beliebten Urlaubsländern wie Kroatien, Italien oder Griechenland gelten strenge Ausfuhrregeln. So warnt Dagmar Redel, Reiseexpertin beim ÖAMTC: "Reisende sollten sich bereits vor der Abreise informieren, welche Gegenstände zu Problemen an der Grenze führen können." Wer dies unterlässt, müsse mit hohen Geldbußen rechnen.

Strafen bis zu 150.000 Euro möglich
In Kroatien etwa ist die Ausfuhr geschützter Muschelarten und Meeresschnecken verboten. Auch unverarbeiteter Trüffel darf nur mit entsprechender Genehmigung mitgenommen werden.
Italien untersagt laut dem Schifffahrtsgesetz die Mitnahme von Sand und Muscheln. Auf Sardinien drohen Strafen von bis zu 3.000 Euro.
In Griechenland ist die Ausfuhr archäologischer Funde – auch selbst gesammelter Steine bei Ausgrabungsstätten – verboten. Frankreich schützt nicht nur Küstenpflanzen und Strandgut, sondern auch Flora in Nationalparks. Laut ÖAMTC sind dort Strafen von bis zu 150.000 Euro möglich.
Auch Spanien schützt Naturmaterialien. Besonders auf Fuerteventura kontrollieren Behörden streng, ob sogenannte "Popcorn-Strand"-Fossilien illegal ausgeführt werden. Redel betont: "Auf der Insel gibt es bereits Informationskampagnen, die Urlauber auf das Verbot hinweisen."
Wer zudem Souvenirs erwirbt, die Bestandteile geschützter Tier- oder Pflanzenarten enthalten, riskiert in Österreich Strafen bis zu 80.000 Euro oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Unerwartete Verbote: Von Kaugummi bis Sonnencreme
Manche Gegenstände, die in Österreich zum Alltag gehören, sind in anderen Ländern streng verboten. In Singapur gilt etwa ein generelles Kaugummiverbot. E-Zigaretten sind unter anderem in Australien und Vietnam illegal, ebenso wie CBD-Produkte in vielen Ländern Afrikas und Südamerikas.
Auf Hawaii sowie in Teilen der Karibik und in Australien sind Sonnencremes mit bestimmten UV-Filtern verboten. In Kenia dürfen Plastiksackerln nicht eingeführt werden.
Selbst Überraschungseier, in Österreich seit Jahrzehnten beliebt, sind in den USA nicht erlaubt. "Die Einfuhr ist dort strikt untersagt", erklärt Redel.
Medikamente im Handgepäck – mit Attest
Auch bei Medikamenten ist Vorsicht geboten. "Wichtige Medikamente gehören ins Handgepäck", rät die ÖAMTC-Expertin. Für manche Präparate ist ein ärztliches Attest erforderlich. Eine entsprechende Vorlage stellt der ÖAMTC online zur Verfügung.
(VOL.AT)