AA

Verbot von Nürnberger Neonazi-Aufmarsch

Der für den kommenden Samstag (6. September) in Nürnberg geplante Neonazi-Aufmarsch bleibt verboten, so das Verwaltungsgericht Ansbach.

Mit dieser Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht Ansbach am Dienstagabend eine entsprechende Verbotsverfügung der Stadt Nürnberg. Die geplante Versammlung gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Auch sei die von den Neonazis vorgeschlagene Marschroute in weiten Teilen mit der historischen Nazi-Aufmarschstrecke früherer Reichsparteitage identisch, argumentierte das Gericht. Das zeige deutlich, dass es den Veranstaltern der Demonstration um eine Verherrlichung der NS-Zeit gehe. Darauf deuteten auch die per Internet verbreiteten Rundbriefe des Veranstalters hin. Schließlich hatte die NSDAP ihren letzten Reichsparteitag in Nürnberg am 6. September 1938 abgehalten.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Verbot von Nürnberger Neonazi-Aufmarsch
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.