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Verbot: Verwendung eingefrorener Embryos

Vor dem Obersten Gericht in London sind am Mittwoch zwei Britinnen gescheitert, die ihre eingefrorenen befruchteten Eizellen gegen den Wunsch der Väter austragen wollten.

Richter Nicholas Peter Wall wies die Forderung der Klägerinnen nach einer Änderung des bestehenden britischen Gesetzes über In-Vitro-Fertilisation (IVF) zurück. Danach müssen durch künstliche Befruchtung entstandene Embryos zerstört werden, wenn nicht beide Elternteile der Konservierung und Verwendung zustimmen. In beiden Fällen hatten die Väter nach der Trennung von ihren Partnerinnen ihre Einwilligung zurückgezogen.

Die 31-jährige Natallie Evans und die 28 Jahre alte Lorraine Hadley hatten sich mit dem Sperma ihres jeweiligen damaligen Partners künstlich befruchten lassen. Nachdem ihre Beziehungen gescheitert waren, zogen die Männer ihre Zustimmung zur Verwendung der eingefrorenen Embryos zurück. Evans und Hadley hatten argumentiert, dass die Männer ihre Zustimmung nach der Zeugung der Embryos nicht mehr zurückziehen dürften. Die Zerstörung von Embryos verstoße gegen die Menschenrechte.

Evans sagte vor Gericht aus, sie hätte die IVF-Methode nicht gewählt, wenn sie vom Meinungswandel ihres Partners etwas geahnt hätte. „Meine Embryos sind meine letzte Chance, ein Kind zu bekommen“, sagte Evans, deren Eierstöcke wegen der Gefahr einer Krebserkrankung entfernt worden waren. Richter Wall schloss das Recht auf Berufung aus; gegen dieses Verbot können die Klägerinnen allerdings erneut rechtlich vorgehen.

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