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VdB: "Ich zweifle, ob das auch dem Unionsrecht entspricht"

Alexander Van der Bellen zweifelt, dass die Indexierung dem Unionsrecht entspricht.
Alexander Van der Bellen zweifelt, dass die Indexierung dem Unionsrecht entspricht. ©APA
Die Indexierung der Familienbeihilfe ist vorerst in trockenen Tüchern. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Montag das Gesetz beurkundet.

Es sei verfassungsmäßig zustande gekommen, eine offenkundige inhaltliche Verfassungswidrigkeit liege nicht vor, so die Begründung des Bundespräsidenten. “Ich hege allerdings erhebliche Zweifel, ob dieses Gesetz auch dem Unionsrecht entspricht”, so Van der Bellen in einer Aussendung.

VdB holte ein Gutachten ein

Der Präsident verwies darauf, dass die EU-Kommission Österreich betreffend der Indexierung am 24. Oktober ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hatte. “Aufgrund dieses möglichen Widerspruchs mit dem Unionsrecht hat der Bundespräsident von Verfassungsrechtler Univ. Prof. Dr. Ludwig Adamovich, der als Berater des Bundespräsidenten tätig ist, ein Gutachten eingeholt”, heißt es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

Indexierung Familienbeihilfe nicht unbedingt rechtskonform

Adamovich kommt in dem der APA vorliegenden Gutachten zum Schluss, “dass der Begriff ‘verfassungsmäßig’ nicht auch die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht einschließt”. Er empfiehlt dem Bundespräsidenten, “dem Gesetzesbeschluss die Beurkundung des verfassungsrechtlichen Zustandekommens zu erteilen, da aus Sicht der österreichischen Rechtsordnung der Gesetzesbeschluss nicht offenkundig verfassungswidrig zustande gekommen ist.”

Dieser Empfehlung sei der Bundespräsident gefolgt und hat das Gesetz beurkundet, so die Präsidentschaftskanzlei.

(APA/red)

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