Vatikan: Johannes Paul II. bald selig
Das kündigte der Kardinalvikar der Diözese Rom, Camillo Ruini, am Samstag in einem Rundschreiben an. Die Akten des Diözesanverfahrens werden dann an die vatikanische Heiligsprechungskongregation übergeben.
Die Diözese Rom hatte das Verfahren zur Seligsprechung des polnischen Papstes am 28. Juni 2005 mit einer Sondererlaubnis von Benedikt XVI. eröffnet. Nach dem Kirchenrecht ist eine Frist von fünf Jahren zwischen dem Tod einer Person und dem Beginn des Seligsprechungsverfahrens vorgesehen. Bei der Totenmesse für den Wojtyla-Papst hatten Gläubige in Sprechchören mit Santo subito- Rufen allerdings eine sofortige Heiligsprechung gefordert.
Auch im Fall der Ordensgründerin Mutter Teresa von Kalkutta (1910- 1997) dispensierte der Papst von der Fünfjahresfrist. Johannes Paul II. gestattete die Aufnahme des Diözesanverfahrens zur Seligsprechung der albanischen Ordensfrau und Friedensnobelpreisträgerin anderthalb Jahre nach ihrem Tod. Bereits am 19. Oktober 2003 wurde Mutter Teresa selig gesprochen.