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Vatikan denkt über Änderungen im Kirchenrecht nach

Der Vatikan denkt über punktuelle Änderungen des katholischen Kirchenrechts nach. Der 1983 verabschiedete "Kodex des kanonischen Rechts" (CIC) sei wie jedes Menschenwerk stets reformierbar und zu verbessern, sagte der vatikanische "Justizminister", Bischof Francesco Coccopalmerio, laut Kathpress am Dienstag vor Journalisten.

Auf einer Fachtagung zum 25-jährigen Bestehen des derzeit gültigen Rechtskodex wolle man mögliche Themen für eine Revision sammeln, erläuterte der Präsident des Päpstlichen Rats für die Interpretation von Gesetzestexten. Zu dem internationalen Kongress, der am kommenden Donnerstag und Freitag im Vatikan tagt, werden 200 Kirchenrechts-Experten und mehrere Hundert weitere Teilnehmer erwartet.

Eine grundlegende Neufassung des Gesetzeswerks stehe in näherer Zeit nicht in Aussicht, sagte Coccopalmerio: “Für den Augenblick haben wir einen sehr guten Kodex, der der Kirche sehr gute Dienste leistet”. Welche Details geändert werden könnten, wollte der Präsident des Justiz-Rats nicht genauer darlegen.

Kirchenrechtler sehen in der Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichte eine mögliche Neuerung. Dies würde katholischen Laien Wege eröffnen, gegen bischöfliche oder päpstliche Anordnungen juristisch Widerspruch einzulegen. Ferner könnten nach Meinung von Experten im kirchlichen Prozessrecht für Ehenichtigkeitsverfahren Veränderungen eingeführt werden, um neueren Erkenntnissen in der Psychologie und der Medizin Rechnung zu tragen.

Gegenüber dem Vorgänger-Kodex von 1917 hob Coccopalmerio an dem jetzigen Rechtsbuch besonders die grundsätzliche Gleichheit aller Gläubigen hervor. Weiter nannte er als Merkmal des 1966 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil begonnenen Werks die Ordnung der Zuständigkeiten von Papst, Bischofssynode und Bischofskonferenzen, die Normen über ökumenische Beziehungen und Neuerungen des Prozessrechts.

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