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Vater und Tochter Sharifi dürfen bleiben

Österreich - Eine Region hatte - über alle Parteigrenzen hinweg - Anteil genommen am Schicksal einer in Leoben lebenden iranischen Flüchtlingsfamilie, die von der Abschiebung bedroht war.

Nun ist ein positiver Asylbescheid ergangen, wie die Leobener Anwaltskanzlei Kropiunig am Mittwoch Berichte der Tageszeitungen “Österreich“ und „Kleine Zeitung“ bestätigte. Rasul Sharifi und seine Tochter Shagojag „Shagi“ dürfen somit in Österreich bleiben.

Vater und Tochter waren im Jahr 2000 geflüchtet und über Italien illegal in Österreich eingereist. Im Dezember 2000 stellten sie Asylanträge, die der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) im April 2001 als unzulässig zurückwies – mit der Begründung, dass gemäß Dubliner Übereinkommen Italien zuständig sei. Es folgte eine Odyssee durch die Instanzen: Zwei Mal hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den negativen Bescheid auf, mit 7. Mai erfolgte nun ein positiver Spruch des Bundesasylamtes.

Einzigartig war die Hilfe und Unterstützung, die der Familie zu Teil wurde. Georg Stadler, Direktor des Bundes- und Bundesrealgymnasiums Leoben 1, hatte die Hilfe für seine Schülerin und deren Vater mit organisiert: Unterschriften- und Mail-Aktionen, eine Pressekonferenz, ein Marsch mit Lichterkette und ein Benefizkonzert der Lehrerband. Ende Dezember 2006 hatte Stadler über 6.000 Unterschriften ins Innenministerium gebracht, um damit die Unterstützung der Leobener für die Sharifis zu dokumentieren. Nun kündigte der streitbare Direktor, der am Mittwoch das Kollegium informierte, für den 4. Juli ein großes „Schulschluss- und Shagi-Fest“ an.

Von den Grünen und dem BZÖ wurde der positive Asylbescheid begrüßt. Man habe sich für die „mustergültig integrierte Familie“ eingesetzt und trete dafür ein, „bei Beibehaltung eines restriktiven und scharfen Fremden- und Asylrechts trotzdem gesetzlich jenen humanitären Ermessensspielraum zu schaffen, der ähnlich gelagerte Fälle verhindert“, hieß es in einer Aussendung von BZÖ-Chef Peter Westenthaler und dem steirischen Obmann Gerald Grosz. Voraussetzung müsse allerdings Behördenverzug, eine lange Aufenthaltsdauer, Integrationswille, Einwilligung der Gemeinde und Unbescholtenheit sein.

Die Nationalratsabgeordnete der Grünen, Barbara Zwerschitz, sieht durch den Fall die Wichtigkeit des Bleiberechts unterstrichen: “ Österreich braucht ein menschenfreundlicheres Fremdengesetz, denn leider sind die vergangen sechs Jahre der Familie Sharifi alles andere als ein Einzelfall.“

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