Eine im Februar in Deutsch-Wagram (Bezirk Gänserndorf) verübte Bluttat ist am Montag und Dienstag Gegenstand eines Prozesses in Korneuburg. Weil der Mann, der seinen Vater (55) und seine Stiefmutter (52) durch Messerstiche tötete, laut Gutachten im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit handelte, hat die Staatsanwalt seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Der Betroffene war mit Frau und Sohn bei den Eltern zu Besuch gewesen, als er am späteren Abend offenbar ausrastete und mit einem Küchenmesser auf die 52-Jährige und seinen Vater einstach. Anschließend fügte er laut Polizei auch seiner Ehefrau Verletzungen am Bauch und Oberkörper zu und drohte beim Eintreffen der Polizei mit der Ermordung seines Sohnes. Als ein Beamter einen Schreckschuss abgab, ließ er das Messer fallen, der Elfjährige konnte sich aus der Umklammerung losreißen und flüchten. Der Bub blieb unverletzt.
Bluttat in NÖ: Angeklagter war bereits in Anstalt
Die über den Mann zunächst verhängte U-Haft wurde in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt, nachdem ein psychiatrischer Sachverständiger auf mögliche Zurechnungsunfähigkeit verwiesen hatte. Wie bekannt wurde, war der 36-Jährige Jahre zuvor wegen gefährlicher Drohung in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Göllersdorf im Bezirk Hollabrunn eingewiesen und schließlich entlassen worden.
Nach Umstellung seiner Medikation wenige Wochen vor der Tat habe sich sein Zustand jedoch verschlechtert, er habe an jenem Abend die Wahnvorstellung gehabt, seine Familie wolle ihn in einer Nervenklinik unterbringen, berichteten Medien.