Für den Niederösterreicher setzte es am 15. November 2021 am Landesgericht Wiener Neustadt in Anwesenheit einer Opferschutzvertreterin wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zwölf Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Der 38-Jährige habe "im Sommer 2021 mit dem Tod der Tochter gedroht, um die Lebensgefährtin zu nötigen, die Lebensgemeinschaft weiter aufrechtzuerhalten", teilte Gerichtssprecherin Birgit Borns in einer schriftlichen Stellungnahme mit.
Bedingte Haft nach schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung
Für den Niederösterreicher setzte es am 15. November 2021 am Landesgericht Wiener Neustadt wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung zwölf Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro. Einen entsprechenden Onlinebericht des "Kurier" bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Borns auf APA-Anfrage. Der zentrale Anklagevorwurf war laut dem damaligen Verhandlungsspiegel des Landesgerichts "Nötigung der Ex-Lebensgefährtin zur Fortsetzung der Lebensgemeinschaft" durch Drohung mit u.a. "dem Tod der Tochter".
Mit der Verurteilung vom vergangenen November verbunden war eine gerichtliche Weisung auf Bewährungshilfe und verpflichtende Psychotherapie. Ein Bewährungshelfer sei bereits bestellt worden, sagte Borns.
Vater und Tochter von Zug erfasst und getötet
In der Nacht auf Mittwoch soll sich der 38-Jährige mit seiner Tochter vor einem herannahenden Railjet, der Richtung Wien unterwegs war, auf die Gleise der Südbahn begeben haben. Der Mann und das Kind wurden tödlich verletzt. Weil zunächst eine dritte beteiligte Person vermutet wurde, waren Suchtrupps und ein Hubschrauber im Einsatz. Es wurde jedoch niemand gefunden.
Eltern lebten getrennt
Die Eltern der Sechsjährigen sollen Medienberichten zufolge getrennt gewesen sein, das Sorgerecht wurde demnach geteilt. Hinsichtlich des Pflegschaftsverfahrens betonte das Landesgericht Wiener Neustadt am Donnerstag, dass "aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden" könne. Ob Kontakt mit dem Jugendamt bestand, gab die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen auf Anfrage aus Rücksicht auf die laufenden Erhebungen und die Situation der Familie ebenfalls nicht bekannt.
(APA/Red)