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Vater mit Axt getötet: Urteil gegen 21-Jährigen

Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. ©APA (Symbolbild)
Das Urteil gegen jenen 21-Jährigen, der seinen Vater mit Axthieben tötete, ist bereits rechtskräftig.

Ein Geschworenenprozess gegen einen 21-Jährigen, der seinen Vater mit Axthieben getötet hatte, hat am Freitag am Landesgericht St. Pölten mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geendet. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der vorsitzende Richter verwies auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach der 21-Jährige eine höhergradige geistige Abnormität aufweist – er leidet demnach an paranoider Schizophrenie mit Wahnbildung und ist zurechnungsunfähig.

Ohne Behandlung sei es möglich, dass er unter dem Einfluss seiner Erkrankung weitere ähnliche Taten begehe. Der Betroffene nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

(APA, Red.)

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