Das hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragt, teilte Sprecher Friedrich Köhl mit. Da der Mann unzurechnungsfähig sei, könne man ihn nicht wegen Mordes anklagen, erklärte er. Geschworene werden am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg daher über den Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt entscheiden.
Der Beschuldigte soll sich in den Morgenstunden des 6. Jänner – wie so oft – lautstark über die schlechte Luft durch die Rauchfänge der Nachbarhäuser aufgeregt haben. Sein 78-jähriger Vater versuchte, ihn zu beruhigen. “Unmotiviert oder in die Enge getrieben”, wie die Ermittler damals meinten, habe der 48-Jährige daraufhin ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen und mehrmals auf seinen Vater eingestochen. Dann wählte der Sohn selbst den Notruf, für das Opfer kam aber jede Hilfe zu spät.
Täter scheinbar unzurechnungsfähig
Der Verdächtige leidet den Ermittlungen zufolge seit 2002 an einer Tinnituserkrankung, die sich nach seiner Meinung durch die Rauch- und Abgasentwicklung weiter verschlechterte und zu extremen Schlafstörungen führte. Seit 2006 gilt er als arbeitsunfähig. Ein psychologisches Gutachten habe die Unzurechnungsfähigkeit des Mannes ergeben, so die Staatsanwaltschaft.
Laut Obduktionsergebnis erlitt der Vater 13 Stichwunden, acht davon im Oberkörper. Zwei Stiche waren tödlich, der Mann verblutete innerlich.
(apa)