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UVS-Prozess zu totem Amokfahrer

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Privatzeugin widersprach Polizei - Kontroverse um Abläufe vor Schussabgabe - Beschwerdeführer zweifelte Darstellung der Verfolgung an.

Die erste nicht zur Polizei gehörende Zeugin in der Verhandlung um den Tod von Nicolae J. vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS), hat einigen Aussagen der bereits einvernommenen Beamten widersprochen. Die Frau, die in der Augustinerstraße wohnt, hatte vor allem jenen Teil der Amtshandlung verfolgt, bei der der später Erschossene in einer Nische gestanden war.

Zeugin wiederspricht Polizeiaussagen
Ein Polizist hatte dazu etwa ausgesagt, dass ein Halbkreis bestehend aus Beamten und dem Lkw des Rumänen um den Mann gebildet worden sei. Ein weiterer hatte berichtet, dass der 35-Jährige aus der Ecke Stichbewegungen in Richtung der Einsatzkräfte gemacht habe. Die Zeugin, die das Geschehen von ihrem Fenster vis a vis der Nische verfolgt hatte, schilderte jedoch andere Beobachtungen: Der Mann sei ruhig und regungslos dortgestanden, die Beamten hätten ein „nicht sehr strukturiertes Verhalten“ an den Tag gelegt. Der angeblich in den Halbkreis mit einbezogene Lkw sei zudem mehrere Meter weg gestanden.

Nicht nachvollziehbar schien ihr, dass J. anschließend „unbehelligt“ wieder in das Fahrzeug steigen konnte. Danach setzte der Rumäne noch ein paar Mal vor und zurück, bis er wieder ausstieg.

Beschwerdeführer hat Zweifel…
Der Vertreter der Beschwerdeführer, Anwalt Ingo Riss, äußerte Zweifel an der Darstellung der Verfolgungssituation durch den Rumänen, auf Grund derer ein Polizist auf ihn gefeuert hatte. Es sei kaum denkbar, dass der mit einem Messer bewaffnete Rumäne unmittelbar hinter einem Beamten hergelaufen sei, als er erschossen wurde.

…und Belegt sie mit Rechenaufgabe
Ein trainierter Mann könne in vollem Lauf rund 15 km/h erreichen, sagte Riss. Als der flüchtende Polizist also um die Ecke gebogen sei, sei der Angreifer demnach „weniger als eine Viertelsekunde“ hinter ihm gelegen, glaubt Riss. Der Schuss war laut Gutachten aus 7,5 Meter Entfernung erfolgt. Laut dem Anwalt hätte der Schütze bei so einer kurzen Abstand der beiden Männer mit einer Faustfeuerwaffe auch seinen Kollegen gefährdet. Unter diesen Annahmen sei es nicht glaubhaft, dass der Rumäne den vor ihm Laufenden gefährdet habe, erklärte er.

Riss kritisierte nach der Einvernahme der Anrainerin zudem die bisherigen Darstellungen der Polizeizeugen. Es sei bemerkenswert, dass die einvernommenen Beamten „so übereinstimmend von völlig falschen Vorstellungen ausgehen“.

Verhandlungspause bis Mitte August
Die UVS-Verhandlung wird am 18. August um 8.00 Uhr fortgesetzt. Dabei soll unter anderem der Sachverständige einvernommen werden, der das Schussgutachten erstellt hat. Zu diesem Termin werde voraussichtlich auch das Urteil verkündet, sagte der Vorsitzender Hermann Leitner. Riss beantragte zudem einen Lokalaugenschein.

Angestrebt wurde die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung von der Witwe des Rumänen. Der bis dahin unbescholtene Milchlieferant war – offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand – am 11. Jänner mit seinem Lkw quer durch Wien gefahren und hatte mehrere Unfälle verursacht. Er bedrohte auch mehrere Polizisten mit einem Messer, bis er von einem Beamten am Josefsplatz in der Innenstadt durch einen Schuss getötet wurde.

Redaktion: Claus Kramsl

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