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UVP-Novelle: Zwei-Drittel-Mehrheit laut Experte notwendig

Die UVP-Novelle braucht laut Verfassungsexperte Mayer eine Verfassungsänderung.
Die UVP-Novelle braucht laut Verfassungsexperte Mayer eine Verfassungsänderung. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Archivbild)
Die bei der Regierungsklausur angekündigte UVP-Novelle benötigt laut Verfassungsrechtler Heinz Mayer eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Laut Regierungsangaben genügt jedoch eine einfache Mehrheit.
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung eine Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angekündigt, mit der UVP-Verfahren schneller und effizienter werden sollen. Die UVP-Novelle ist Teil des angekündigten Pakets zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien.

UVP-Novelle soll Doppelprüfungen verhindern

Im Rahmen der UVP-Novelle sollen künftig die Verfahren für große Energiewende-Projekte wie etwa Windparks schneller gehen. Unter anderem soll es künftig keine Doppelprüfungen in den Verfahren mehr geben. In Bundesländern, wo es keine Energieraumplanung gibt, soll es möglich sein, das UVP-Verfahren zu beginnen, ohne dass es eine Widmung der Gemeinde gibt. Das UVP-Verfahren prüft die Eignung des Standortes, im Rahmen dessen wird auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt.

Verfassungsrechtler sieht für UVP-Novelle Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt

"Flächenwidmung ist Kernkompetenz der Länder", sagte Mayer am Donnerstag in einem Interview mit Puls24, und diese könne man nicht so einfach umgehen. Für eine Verfassungsbestimmung brauche man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, die die türkis-grüne Regierung allein nicht aufbringen kann. "Da werden andere Parteien zeigen müssen, was sie von einer Reform auf diesem Gebiet halten und ob sie bereit sind, über ihren Schatten zu springen", so Mayer.

UVP-Novelle für Klimaschutzministerium mit einfacher Mehrheit möglich

Anders sieht man das im verantwortlichen Klimaschutzministerium. Am Donnerstag hieß es auf APA-Anfrage, "die Kompetenz zur Regelung der UVP in der Bundesverfassung legt schon heute fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ein konzentriertes Verfahren ist und damit auch Genehmigungen der Länder umfasst. Schon jetzt beinhaltet das UVP-G bereits Regelungen zu Landesmaterien wie Boden, Tier- und Pflanzenbestand." Man habe die Novelle "umfassend geprüft" und es gebe auch ein entsprechendes Gutachten, das die Verfassungskonformität bestätige. Die Novelle regle, dass künftig in Ländern ohne Energieraumplanung ein UVP-Verfahren ohne entsprechende Widmung begonnen werden könne. Die Gemeinden hätten dann im Verfahren Mitspracherechte.

(APA/Red)

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