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UVP für Verbreiterung der A22 bei Stockerau erforderlich

Das Bundesverwaltungsgericht traf eine Entscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht traf eine Entscheidung. ©pixabay.com (Sujet)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für die Verbreiterung der Donauuferautobahn (A22) bei Stockerau eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattzufinden hat.

Damit wurde Beschwerden u.a. der Stadt im Bezirk Korneuburg und der niederösterreichischen Umweltanwaltschaft recht gegeben. Das Umweltministerium hatte per Bescheid festgestellt, dass keine UVP durchzuführen sei.

Verbreiterung der A 22 bei Stockerau braucht UVP

Die Entscheidung werde vom BVwG damit begründet, "dass die europäische Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Österreichische Recht nur teilweise umgesetzt wurde. Während das Österreichische Recht lediglich für vollständige Straßenneubauten eine UVP vorsieht, sieht die europäische Richtlinie und Rechtsprechung eine strengere Auslegung vor", teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Dabei stütze sich das Gericht auf die Rechtsprechung des EuGH und des VwGH.

"Dieses Urteil ist richtungsweisend für Österreich", hieß es aus dem Ministerium weiter. "Künftig müssen Straßenausbauten, deren Auswirkungen mit einem Neubau vergleichbar sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das bedeutet, dass die Auswirkungen auf das Klima und den Bodenverbrauch in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen."

"Richtungsweisende Entscheidung": UVP in mehr Fällen notwendig

Die Behörden würden künftig im Feststellungsverfahren die Entscheidung des BVwG berücksichtigen müssen. "Das bedeutet, dass in deutlich mehr Fällen als bisher eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist."

Das BVwG-Urteil sei "eine richtungsweisende Entscheidung für den Umweltschutz in Österreich", stellte auch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) fest. "Das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung wird damit deutlich gestärkt. Ich nehme dieses Urteil sehr ernst - und werde genau darauf achten, dass diese Entscheidung in allen Verfahren umfassend berücksichtigt wird."

(APA/Red)

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