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Uschi Glas zittert weiter um ihre Wohnung

Sollte die Grundverkehrsbehörde in erster Instanz gegen die prominente Wahlkitzbühlerin entscheiden, droht eine Rückabwicklung des Kaufes.

Glas hatte sich im Vorjahr in der Wohnanlage „Hotel Weisses Rössl“ in der Gamsstadt eine Wohnung um rund eine Million Euro gekauft. Ihren Wohnsitz hatte sie allerdings nicht von München-Grünwald nach Kitzbühel verlegt. Als Treuhänder und Rechtsbeistand fungierte damals der Kitzbüheler Rechtsanwalt und Bürgermeister Horst Wendling, berichtete die Tiroler Tageszeitung in ihrer Mittwoch-Ausgabe.

Seitens der Raumordnungsabteilung in der Landesregierung wurde die Wohnanlage genauer unter die Lupe genommen. Zwischen Juni und Juli wurden von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Erhebungen durchgeführt. Bei neun Wohnungen hätten sich schließlich begründete Verdachtsmomente ergeben, dass sie illegal als Freizeitwohnsitze genutzt würden. Von den neun Wohnungsbesitzern stammen drei aus Österreich, die sechs anderen aus Deutschland, darunter Uschi Glas.

Die Betroffenen hatten vier Wochen Zeit, um ihre Argumente vorzubringen. „Einige haben um eine Fristerstreckung angesucht, der Rest spricht von Arbeitswohnsitzen“, betonte der Chef der Grundverkehrsbehörde Kitzbühel, Erich Grienke. Dass Uschi Glas ihren Wohnsitz in Kitzbühel angemeldet hat, dürfte ihr wenig nützen.

„Ich möchte der Entscheidung nicht vorgreifen, aber die Bescheide dürften für alle neun Betroffenen negativ ausfallen“, wurde Grienke zitiert. Er geht aber davon aus, dass gegen sein Urteil Einspruch erhoben wird und die Fälle in die zweite Instanz gehen. „Dann muss sich die Landesgrundverkehrskommission mit den Fragen des Lebensmittelpunkts auseinander setzen. Möglicherweise interpretiert sie das Gesetz anders.“

Derzeit seien bei der Grundverkehrsbehörde in Kitzbühel insgesamt 25 ähnliche Fälle anhängig, bei denen der Verdacht besteht, dass Wohnungen widerrechtlich als Freizeitdomizile benützt werden. Die Widmungen für die Wohnungen im Hotel „Weisses Rössl“ lauteten auf Befriedigung eines ganzjährigen Wohnbedarfs. Den Wohnungsbesitzern droht in letzter Konsequenz die Versteigerung ihrer Objekte.

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