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Uschi Glas und ihre Hautcreme

Schauspielerin Uschi Glas kämpft weiter für ihre Hautcreme - und damit gegen ihre Sorgenfalten: Die 61-Jährige legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin ein.

Dieses Urteil hatte der Stiftung Warentest ein „mangelhaft“ für die Creme erlaubt. Die Berufung wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag bereits vor einigen Tagen von der Firma “4 S-Marketing“ eingelegt, die das umstrittene Glas-Produkt vertreibt. Die Stiftung Warentest hatte die „Hautnah Face Cream“ vor gut einem Jahr als „mangelhaft“ eingestuft.

Die Creme könne Wimmerln, Juckreiz oder schuppige Haut verursachen, hieß es in der Bewertung. Dagegen reichte Glas Klage ein, die aber Mitte April dieses Jahres vom Landgericht zurückgewiesen wurde. Nach der nun eingelegten Berufung gegen dieses Urteil wird es bis zur erneuten Verhandlung eine Weile dauern.

Zur ersten mündlichen Verhandlung werde es „auf keinen Fall vor Juli“ kommen, sagte die Gerichtssprecherin. Vor Gericht hatte der Anwalt von Glas in der ersten Verhandlungsrunde argumentiert, dass die Prüfmethoden von Warentest nicht objektiv gewesen seien. Der Umsatz der Kosmetikserie der Schauspielerin sei nach dem negativen Testurteil um etwa eine Million Euro zurückgegangen. Das Landgericht befand jedoch, Warentest habe nachweisen können, dass die Prüfmethoden den Richtlinien entsprochen hätten. Fehlende Neutralität sei nicht ersichtlich.

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