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Uschi Glas scheitert vor Gericht

Das Berliner Landgericht hat eine Schmerzensgeldklage von Schauspielerin Uschi Glas gegen das Land Berlin abgewiesen.

Das Gericht sah es am Dienstag nicht als erwiesen an, dass die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin durch die Verwendung ihrer persönlichen Daten bei Ermittlungen gegen einen Porno-Anbieter im Internet schwer geschädigt wurden.

Die Polizei hatte einem Porno-Anbieter nachweisen wollen, dass sich Jugendliche mit Ausweisdaten von Erwachsenen Zugang zu dessen Seiten im Internet erschleichen können. Ein Beamter hatte den in einer Zeitschrift abgedruckten Ausweis der Schauspielerin entdeckt und die Daten für den Test benutzt. Glas wollte deshalb ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro erstreiten.

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