Fünf homosexuelle Paare seien in ihren Rechten verletzt worden, als ihnen im vergangenen Jahr die Erlaubnis zur Eheschließung verweigert wurde, entschied Bundesrichterin Doris Ling-Cohan.
Ebenso wie gemischtgeschlechtliche Paare verfügen gleichgeschlechtliche Paare über das fundamentale Recht, ihren Herzen zu folgen und sich öffentlich zu einer lebenslangen Partnerschaft mit der Person ihrer Wahl zu bekennen, heißt es in dem am Freitag gefällten Urteil, das der Homoehe in New York den Weg ebnen könnte. In der 62-seitigen Urteilsbegründung verglich die Richterin die heutige Situation der Homosexuellen mit der früheren Lage von Paaren, die bis in die 60er Jahre hinein durch ein Verbot gemischtrassiger Ehen an der Hochzeit gehindert wurden.
Gegner der Homoehe verurteilten die richterliche Entscheidung, der ein jahrelanger Rechtsstreit folgen könnte.