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USA: Prozess gegen Ku-Klux-Klan

Vier Jahrzehnte nach einem Aufsehen erregenden Dreifachmord des rassistischen Geheimbundes Ku-Klux-Klan im US-Bundesstaat Mississippi muss sich einer der mutmaßlichen Drahtzieher vor Gericht verantworten.

Der Beginn des Prozesses gegen den 80-jährigen Laienprediger Edgar Killen wegen des Mordes an drei jungen Bürgerrechtlern vom 21. Juni 1964 war für Montag in Philadelphia anberaumt, wie der US-Gerichtssender Court TV berichtete. Obwohl das Bundeskriminalamt FBI damals genug Beweise einschließlich der Geständnisse von drei Tatbeteiligten zusammengetragen habe, sei niemand wegen des Dreifachmordes angeklagt worden.

Filmstoff

Die Bluttat markierte einen Wendepunkt in der US-Bürgerrechtsbewegung und wurde durch den Film „Mississippi Burning“ von 1988 weltweit bekannt. Es ist zugleich einer der letzten Fälle aus der Zeit der Bürgerrechtsbewegungen, die neu aufgerollt werden. Seit 1989 sind bei neuen Prozessen von 29 Angeklagten 21 verurteilt worden. Killen, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt, hat sowohl seine Mitgliedschaft im Ku-Klux-Klan als auch jede Tatbeteiligung bestritten.

Zugleich zeigte er öffentlich seine Sympathie mit den Mördern. „Ich sage nicht, dass sie etwas falsch gemacht haben“, sagte Killen der Tageszeitung „Jackson Clarion-Ledger“. Am 21. Juni 1964 wurden drei 20 bis 24 Jahre alte Bürgerrechtler, die Afroamerikaner für Wahlen registrieren wollten, vorläufig wegen „verdächtigen Verhaltens“ festgenommen. Den Angaben zufolge wurden die drei Männer nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis gegen 22.30 Uhr einem Mob des Ku-Klux-Klan übergeben. Sie wurden danach auf einer Landstraße bei Philadelphia erschossen und die Leichen vergraben.

Damals Angst vor Ku-Klux-Klan

Obwohl die Ermittler später drei Mitverschwörer ausfindig gemacht hätten, sei niemand wegen Mordes angeklagt worden, heißt es bei Court TV. 1967 sei lediglich ein Prozess wegen Verletzung von Bürgerrechten eröffnet worden, der jedoch ohne Verurteilung zu Ende gegangen sei. Keine Jury und kein Richter hätte vor vier Jahrzehnten gewagt, ein Mitglied des Ku-Klux-Klans zu verurteilen, heißt es.
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