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USA gegen WTO-Stahlentscheidung

Die USA haben Einspruch gegen die WTO-Entscheidung eingelegt, wonach die von den USA 2002 erhobenen Schutzzölle auf Stahlimporte gegen internationales Handelsrecht verstoßen.

Damit bleiben die Zölle zumindest neun weitere Monate in Kraft.

Die USA hatten den Einspruch bereits vor einem Monat angekündigt. Ein entsprechendes Schreiben ging nun bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein, wie die US-Gesandtschaft in Genf bestätigte. Es kam damit im letzten Augenblick. Denn noch am Montag sollte der Schlichtungsausschuss der Organisation zusammenkommen, um die WTO-Entscheidung zu billigen. Nach Eintreffen des Einspruchsschreibens wurde die Sitzung abgesagt. Die EU-Kommission als Klägerin gab dem Einspruch der USA keine Chancen auf Erfolg.

US-Präsident George W. Bush hatte im März 2002 Zölle auf ausländische Stahlimporte von bis zu 30 Prozent verhängt. Dagegen hatten unter anderem die Europäische Union (EU), Japan, China, Brasilien, Südkorea und die Schweiz bei der WTO geklagt. Vor einem Monat war ein aus drei Mitgliedern bestehender WTO-Ausschuss nach eingehenden Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass die USA zu einer umgehenden Aufhebung der Zölle aufgefordert werden sollen. Dagegen legten die Vereinigten Staaten nun Einspruch ein.

Die Europäische Kommission äußerte sich siegessicher. Ein Sprecher zeigte sich überzeugt, dass das Berufungsgremium die erste WTO-Entscheidung bestätigen werde. Die europäischen Stahlerzeuger kritisierten das Vorgehen der USA. „Es ist offenkundig, dass die Europäer am stärksten von den Zöllen betroffen sind“, erklärte der Branchenverband Eurofer. „Wir sind mit einer Situation konfrontiert, die völlig inakzeptabel ist.“

EU-Handelskommissar Pascal Lamy hatte vergangenen Monat Strafzölle auf US-Importe in Höhe von 2,2 Mrd. Dollar angekündigt, sollten die USA ihre Stahlzölle nicht aufheben. Damit muss die EU nun aber warten, bis die Möglichkeiten des WTO-Schlichtungsprozesses ausgeschöpft sind. Dazu gehört neben der Option des Einspruchs auch ein Schiedsverfahren über einen Ausgleich für die Schäden der betroffenen Länder. Das Ende der Schlichtung kommt möglicherweise nicht vor Sommer nächsten Jahres.

Die US-Regierung hatte die Einführung der Schutzzölle damit begründet, dass die angeschlagene US-Stahlindustrie vor einer Flut von Billigimporten geschützt werden müsse, die ihr Überleben gefährdeten. Nach Auffassung der WTO konnten die USA dies aber nicht beweisen. Dass die Vereinigten Staaten zudem Mexiko und Kanada – beides Partner aus der nordamerikanischen Freihandelszone Nafta – von den Zöllen ausnehmen, wird von der WTO als Diskriminierung der anderen Handelspartner gewertet.

Die US-Regierung steht unter großem Druck, die Interessen der heimischen Stahlindustrie auch gegen den Widerstand der WTO zu schützen. Zugleich klagen allerdings heimische Importeure und Konsumgüterproduzenten über höhere Kosten und bezeichnen die Preise für den Stahl aus dem eigenen Land als zu teuer.

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