In ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung befand Richterin Audrey Collins, dass bestimmte Formulierungen zu vage und für Personen mit normaler Intelligenz nicht zu verstehen seien. Sie erließ eine einstweilige Verfügung gegen deren Anwendung, die aber nur in Bezug auf die konkrete Klage – es ging um Hilfe für das von der Tsunami-Katastrophe zerstörte Sri Lanka und Kurden in der Türkei – gilt.
Die Kläger hatten erklärt, dass in beiden Regionen humanitäre Hilfe dringend benötigt werde. Um diese zu leisten, müsse gegebenenfalls mit Gruppen wie den tamilischen Befreiungstigern und der kurdischen PKK zusammengearbeitet werden. Beide wurden von den USA offiziell als terroristische Organisationen eingestuft. Nach dem Patriot Act in der nach einem ersten Urteil von Collins nachgebesserten Version werden bis zu 15 Jahre Gefängnis denjenigen angedroht, die materielle Unterstützung und Hilfsmittel einschließlich Ausbildung”, Expertenrat und Beistand”, Personal” und Service” an terroristische Organisationen leisteten. Diese Formulierungen seien unzulässig vage, befand Collins. Sie trug der US-Regierung auf, diese Regelungen nicht auf die in der Klageschrift genannten Gruppen anzuwenden.
Der Anwalt der Kläger, Rechtsprofessor David Cole sagte: Ich bin zufrieden, dass das Gericht das Recht von Personen anerkannt hat, rechtmäßige, nicht gewalttätige Aktivitäten von Gruppen zu unterstützen, die das Außenministerium auf eine schwarze Liste gesetzt hat.”