US-Zivilgericht ordnet Guantanamo-Freilassungen an
Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass die fünf Algerier planten nach Afghanistan zu gehen, um dort gegen US-Soldaten zu kämpfen, sagte Richter Leon. Sie waren 2001 in Bosnien-Herzegowina festgenommen und Anfang 2002 an die USA ausgeliefert worden. Bei einem sechsten Insassen des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba, der ebenfalls aus Algerien stammte und gleichzeitig festgenommen worden war, stufte das Gericht die Haft jedoch als legal ein. Er werde zu Recht als “feindlicher Kämpfer” festgehalten. Angesichts der von der Regierung vorgelegten Beweise sei es sehr wahrscheinlich, dass der zum Zeitpunkt der Verhaftung in Bosnien lebende Mann nach Afghanistan gehen wollte.
Der Anwalt der Algerier, Robert Kirsch, zeigte sich nach Bekanntwerden des Urteils “erleichtert und zufrieden”. “Dies ist ein großer Tag für die amerikanische Justiz”, sagte er. Kirsch hatte bei dem Verfahren argumentiert, dass seine Mandanten im Oktober 2001 “irrtümlich” festgenommen worden seien. Die US-Regierung erklärte hingegen, dass sie unterwegs zu einem afghanischen Trainingslager des Terrornetzes Al Kaida waren. Die Anhörung fand hinter verschlossenen Türen statt.
Weitere 150 Haft-Klagen von Guantanamo-Insassen stehen noch aus, rund 250 Gefangene sitzen in Guantanamo. Der künftige US-Präsident Obama hatte in seinem Wahlkampf versprochen, das Lager zu schließen.