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US-"Most Wanted": Wien bewilligt Auslieferung des Ex-Soldaten

Der Ex-Soldat, der auf der "most Wanted"-Liste steht, soll ausgeliefert werden.
Der Ex-Soldat, der auf der "most Wanted"-Liste steht, soll ausgeliefert werden. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ende April 2018 wurde der US-"Most Wanted" in Wien nach sieben Jahren Flucht festgenommen. Nun bewilligte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Auslieferung. Der 50-Jährige wird von den den Vereinigten Staaten wegen 74 verschieder Anklagepunkte strafrechtlich verfolgt.
Auslieferungshaft verlängert
Enthaftung gefordert
US-"Most Wanted" in Wien gefasst

Das berichtet die “Kronen Zeitung” (Samstag-Ausgabe). Der 50-jährige Ex-Soldat hätte sich bereits 2011 in seiner Heimat unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und Stalkings, Körperverletzung, Entführung und Besitz von Kinderpornografie vor Gericht verantworten sollen.

US “Most Wanted”: Mann tauchte vor Verhandlung unter

Vor Beginn seiner Verhandlung tauchte der aus Madison im US-Staat Wisconsin stammende Mann unter. Sieben Jahre lang wurde weltweit nach ihm gefahndet, unter anderem mit der von Interpol geführten “Most Wanted”-Liste. Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BK) und Beamte des Landeskriminalamts konnten ihn schließlich in einem Geschäft in der Wiener Innenstadt schnappen. Seither befindet sich der frühere Marine in Auslieferungshaft.

Ex-Soldat soll ausgeliefert werden

Nachdem bereits das Landesgericht für Strafsachen der Übergabe des Mannes an die US-Strafverfolgungsbehörden zugestimmt hatte, hatte nun auch das von diesem angerufene OLG keine Einwände. Eine Auslieferung sei nur dann ausgeschlossen, wenn dem Betroffenen die Todesstrafe drohe, argumentierte das OLG laut “Krone”. Der Einwand seines Wiener Rechtsbeistands, eine Strafdrohung von bis zu 800 Jahren Haft – so viel an Strafe muss der 50-Jährige, dem unter anderem die Vergewaltigung seiner Ex-Frau vorgeworfen wird, in seiner Heimat offenbar befürchten – komme der Todesstrafe gleich, ging ins Leere. Der Mann kann sich jetzt noch an den Obersten Gerichtshof (OGH) wenden, um seine Auslieferung doch noch zu verhindern.

(APA/Red)

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