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US-Gericht weist Klage ab

Die Klage gegen Siemens im Zusammenhang mit der Kaprun-Katastrophe vom 11. November 2000 wurde von der Richterin Shira A. Sheindlin vom Bezirksgericht von New York abgewiesen.

Es konnten keine Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit New York festgestellt werden, die eine Zuständigkeit des Gerichts rechtfertigen würden. Die Argumente, mit denen die Kläger einen Prozess in den USA erkämpfen wollten, würden teilweise „an Frivolität grenzen“, so die Richterin in der Begründung.

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