Das urteilte ein Bundesgericht in San Francisco am Donnerstag. Die drei Richter wiesen damit einen Einspruch des Heimatschutzministeriums gegen ein Urteil erster Instanz zurück.
Das Ministerium hatte argumentiert, ein Gesetz aus dem Jahr 1997 über eine "sichere und hygienische" Unterbringung schreibe nicht genau vor, mit welchen Artikeln Migrantenkinder versorgt werden müssten. Die Richter widersprachen dieser Auslegung nun "mit Nachdruck".
Die US-Behörden sind mit der großen Zahl zentralamerikanischer Migranten überfordert, die in die USA gelangen wollen. In den vergangenen Monaten sorgten die Zustände in US-Auffanglagern an der Grenze zu Mexiko wiederholt für Empörung.
UNO-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet äußerte sich im Juli "zutiefst schockiert" über die Zustände. Als Kinderärztin, Mutter und ehemalige Staatschefin Chiles sei sie entsetzt, "dass Kinder gezwungen sind, in überfüllten Einrichtungen auf dem Boden zu schlafen, ohne Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung oder Nahrung und unter schlechten sanitären Bedingungen".
(APA/ag.)