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Urteilsverkündung kommenden Mittwoch

Richter Gerhard Pohnert &copy APA
Richter Gerhard Pohnert &copy APA
Der Prozess um den Tod Cheibani Wagues wird kommenden Mittwoch beendet, dann soll es ein Urteil geben. Die Befragungen der Sachverständigen sind abgeschlossen, meldet ORFon.

Die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung legte Richter Gerhard Pohnert auf kommenden Mittwoch, 9.00 Uhr fest. Dann erfahren die sechs angeklagten Polizisten, der beigezogene Notarzt sowie drei Sanitäter, ob sie sich im Zusammenhang mit der Amtshandlung vom 15. Juli 2003 im Stadtpark der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gemacht haben.

Die Sachverständigen sagten im Wague-Prozess aus. Keine Folge von Drogenkonsum
Am Freitag wurden die Befragungen der Sachverständigen abgeschlossen. Zuletzt ging es unter anderem um die Frage, ob das wenige Stunden vor der Amtshandlung von Cheibani Wague konsumierte Haschisch Auswirkungen auf den tödlichen Ausgang hatte. “Ja, er war eingekifft. Nein, tragende Rolle hat das keine gespielt”, stellte der Gerichtsmediziner klar.

Jene Beamten, die Cheibani Wague im Bereich des Oberkörpers, der Schulter und Arme fixiert hatten – indem sie ihm etwa ein Knie in den Rücken drückten oder ihr eigenes Körpergewicht auf diesen verlagerten – seien für den den Todeseintritt kausal, so Gerichtsmediziner Daniele Risse am Donnerstag. Die drei anderen Beamten sowie die Sanitäter hatten Wague am Kopf, den Beinen und Füßen fixiert, was Risser als “unwesentlich” einstufte.

“In Panik” gestorben

Untersuchungen des Leichnams in einem Speziallabor in Göttingen hätten auf jeden Fall ergeben, dass Cheibani Wague “in Panik gestorben ist”. Entsprechend hohe Adrenalin- und Stresshormon-Ausschüttungen, die dort nachgewiesen werden konnten, hätten das belegt, so Risser.

Intensivmediziner Kurt Hudabiunigg stellte weiters in seiner Expertise fest, dass der 33-Jährige in Folge eines “Druckstaus” starb, wie man es bei Lawinentoten oder Verschütteten findet. Auslöser war eine mindestens dreieinhalb Minuten dauernde Fixierung des in Bauchlage gefesselten, zu Boden gedrückten Mannes.

Ein Herz-Kreislaufstillstand war demnach unausweichlich, zumal bei Wague weitere Komponenten zum Tragen kamen. Laut Risser litt der 33-Jährige nämlich an einem angeborenen Herzklappenfehler und einer vernarbten Kammerwand. Dazu kamen der Erregungszustand und Drogeneinfluss.

Auch für Risser war allerdings der “Druck auf den Rücken” ausschlaggebend: “Das war eine Last von mehr als 100 Kilo, die mehrere Minuten auf den Mann am Rücken eingewirkt hat.”

Tödliche Fixierung

Der 33-jährige Mauretanier Cheibani Wague war am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen. Sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, den gefesselten Wague teilweise unter Einsatz ihres Körpergewichtes fixiert zu haben.

Der Mediziner Hudabiunigg belastete auch den angeklagten Notarzt: Die Reanimationsbemühungen hätten “drei bis vier Minuten” zu spät eingesetzt. Das Nachlassen des Widerstands des zu Beginn tobenden Wague hätte beim Notarzt die Alarmglocken schrillen lassen müssen.

Jener hatte angegeben, er habe dies auf die Haldol-Injektion zurückgeführt, die er Wague zur Beruhigung verabreicht hatte. Laut Hudabiunigg setzt die Wirkung dieses Präparats aber erst nach zehn bis 15 Minuten ein, während Wague sofort erschlaffte. Sanitäter und Polizisten wurden von Hudabiunigg hingegen eher entlastet. Sie hätten von der Ausbildung her nicht das Wissen wie der Notarzt.

Mit dem Ausbildungsstand der Beamten und der Frage, ob der Ablauf der Amtshandlung aus polizeitaktischer Sicht gerechtfertigt war, befasste sich am Nachmittag Rudolf Pföhs, Experte für polizeiliche Einsatztaktik. Mit seinem Gutachten hatte er schon im Vorfeld für Aufregung gesorgt: Demnach waren die mit der Amtshandlung befassten Polizisten äußerst mangelhaft ausgebildet. Bei Schulungen sei eine Mindestanzahl von 24 bis 32 zu absolvierenden Stunden vorgesehen. keiner der angeklagten Polizisten kommt laut Pföhs an diese Untergrenze heran.

Nicht notwendige Maßnahmen

Das Anlegen der Handfesseln und das Überwältigen Wagues bezeichnete Pföhs zwar als “unumgänglich” und “taktisch notwendig”. Einige Einsatzkräfte hätten aber “nicht notwendige Fixierungsmaßnahmen” gesetzt. Konkret nannte Pföhs jene Beamtin, die – wie auf einem Video zu sehen ist – auf dem am Boden liegenden Wague steht.

Unverhohlene und in dieser Deutlichkeit nicht erwartete Kritik übte der Sachverständige an der Wiener Polizei. Einem Informationsbrief des Innenministeriums, in dem vor lagebedingtem Erstickungstod bei Fixierung in Bauchlage gewarnt wurde, sei trotz eines entsprechenden Dienstbefehls “offensichtlich wenig bis gar keine Beachtung” geschenkt worden.

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