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Urteile im Wesentlichen bestätigt

Das Wiener Oberlandesgericht hat am Donnerstag im Fall des am 15. Juli 2003 im Stadtpark ums Lebens gekommenen Cheibani Wague die Urteile der ersten Instanz im Wesentlichen bestätigt.

Es bleibt daher bei den sieben Monaten bedingter Haft für den an der Amtshandlung beteiligten Notarzt, der im November 2005 im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung als Beteiligter schuldig erkannt worden war. Der Berufssenat (Vorsitz: Brigitte Kunst) bestätigte auch den Schuldspruch für jenen Polizisten, der sich nahezu mit seinem gesamten Körpergewicht auf den am Boden liegenden Afrikaner gekniet und diesen dreieinhalb Minuten fixiert hatte. Die Strafe für den Beamten wurde allerdings von sieben auf vier Monate bedingt reduziert, weil das Berufungsgericht weitere Mildungsgründe fand, „die massive zu Gunsten des Beschuldigten gesprochen haben”, so die Vorsitzende.

Entgegen dem Ansinnen von Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sandar, die auch Schuldsprüche für die weiteren am Einsatz beteiligt gewesenen Polizisten sowie drei Sanitäter gefordert hatte, bekräftigte das Oberlandesgericht deren Freisprüche. Die von der Oberstaatsanwaltschaft dagegen geltende gemachte Rechtsrüge sei „verfehlt”.

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