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Urteil zur Getränkesteuer zum Download

Als Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wertete der Europäische Gerichtshof die Getränkesteuer - Österreichs Wirtschaft zeigt sich zufrieden.

Das Urteil des EuGH (42KB) steht Ihnen hier im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

Die österreichische Getränkesteuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen EU-Recht und darf ab dem heutigen Tag nicht mehr eingehoben werden – diese spektakuläre Entscheidung fällte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Wirtschaft begrüßte die
Entscheidung, die Gemeinden zeigten sich enttäuscht und forderten einen Ausgleich.

Als Grund für das Urteil, das in Österreich und Vorarlberg massive
Reaktionen ausgelöst hat, nannte der EuGH, dass bei der Getränkesteuer weder die Zweckbindung noch gesundheitspolitische Ziele nachweisbar seien.

Die Steuer werde auch in Gemeinden eingehoben, in denen es keinen Fremdenverkehr gebe. Rückzahlungsansprüche können nur dann erhoben werden, wenn vor dem 9. März Klage erhoben oder ein Rechtsbehelf bei der zuständigen österreichischen Behörde eingelangt sei.

Die Steuer auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis sei dagegen zulässig. Sie dürfte aber dennoch nicht mehr eingehoben werden, weil Nichtalkoholisches dann ja teurere als Alkohol wäre.

Die Gemeinden auch im Ländle zeigten sich schockiert. Bundesweit wird der Einnahmeausfall auf 4,1 Milliarden Schilling geschätzt. Im Ländle verlieren die Kommunen rund 200 Millionen. Dies sei nicht zu verkraften, heißt es. Es wird ein Ausgleich gefordert.

LH Sausgruber sagte am Donnerstag den Gemeinden nocheinmal zu, sie nicht im Regen stehen zu lassen. Die Wirtschaft begrüßte hingegen einhellig das Urteil. Gastronomie und Handel hätten einen wichtigen Erfolg erzielt.

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