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Urteil: Wienerin hat Priester "gestalkt"

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Jene 41-jährige Wienerin, die seit Jahren einen Priester "gestalkt" haben soll, ist am Dienstag gegen Gelöbnis aus der U-Haft entlassen worden.

Gegen sie ist deswegen ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung anhängig. Das Wiener Straflandesgericht erteilte der Frau die Auflage, sich an eine schon vor längerem vom Geistlichen erwirkte einstweilige Verfügung zu halten, die ihr jedwede Kontaktaufnahme zu dem Gottesmann untersagt.

Unter anderem muss die 41-Jährige einen Mindestabstand von 200 Meter zum Priester bzw. seinem Wirkungsort einhalten, darf ihn nicht anrufen und ihm nicht schreiben. „Sollte sie sich nicht daran halten, muss sie damit rechnen, unverzüglich wieder in Haft genommen zu werden“, erläuterte Christian Gneist, der Sprecher des Landesgerichts, gegenüber der APA.

Der Geistliche leidet seit Jahren unter der Frau, deretwegen er sich sogar nach Niederösterreich versetzen hatte lassen. Sie stöberte ihn jedoch in jenem Minoritenkonvent auf, in das er sich „geflüchtet“ hatte, und alsbald soll sie wieder begonnen haben, seinen Gottesdienst mit unflätigen Beschimpfungen ( „Sauhund!“ „Hurenbock!“) zu stören. Ein Mal soll sie gar versucht haben, die versperrte Kirchentür einzutreten.

Kennen gelernt hatte sie den Seelsorger im November 2001 in ihrer Stammpfarre in Wien. Die allein stehende, als Schreibkraft beschäftigte Frau begann diesen zu bedrängen. Zu Beginn waren es vor allem Telefonate, mit denen sie ihn entnervte. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge traten bei dem Mann in Folge ihrer Zudringlichkeiten depressive Verstimmungen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen auf. Sein Befinden soll sich zuletzt derart verschlechtert haben, dass in der Expertise von einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung ausgegangen wird.

Die Frau hätte sich auf Basis dieses Gutachtens schon längst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Doch sie galt als nicht verhandlungsfähig: Eine Psychiaterin bescheinigte ihr eine schwere psychische Beeinträchtigung, die eine Verhandlung nicht zulasse. Ein neuerliches psychiatrisches Gutachten soll jetzt klären, ob die Frau weiter nicht prozesstauglich ist.

Es wird außerdem geprüft, ob bei ihr überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. Sollte diese verneint werden, hätte das zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Bestrafung einbringen, sondern die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlangen würde.

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