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Urteil wegen Schwulen-Mobbings

Das Landesgericht Salzburg hat jetzt erstmals zwei Lagerarbeiter verurteilt, weil sie einen homosexuellen Kollegen gemobbt haben.

Das neue Gleichbehandlungsgesetz zeigt zum ersten Mal rechtskräftige Wirkung. Das Landesgericht Salzburg hat zwei Lagerarbeiter eines Transportunternehmens zur Zahlung von je 400 Euro Schadensersatz an einen Kollegen verurteilt, der sich offen zu seiner Homosexualität bekannt hatte und aus diesem Grund belästigt wurde. Ein „Signal“, wie es Kurt Krickler von der „Homosexuelle Initiative“ (HOSI) bei einer Pressekonferenz am Montag bezeichnete.

Unterstützung hat der Kläger von seinem Vorgesetzten bekommen, vor dem Gang zu Gericht hatte dies allerdings wenig geholfen. Immer wieder sei er „gemobbt“ worden, erzählte der Anwalt des Betroffenen, Thomas Majoros. „Sie haben ihn teilweise mit sehr obszönen Aussprüchen verspottet.“ Aber es sollte noch weiter gehen, selbst Personen, an die sich der Lkw-Fahrer Hilfe suchend gewandt hatte – etwa Betriebsräte – hätten selbst den Spott zu spüren bekommen. Majoros: „Man hat sie gefragt, ob sie auch homosexuell sind und sich von ihnen distanziert.“

Schließlich half nur noch das Einschreiten eines Richters, berufen hat sich der Kläger auf das 2004 in Kraft getretene Gleichbehandlungsgesetz. Dort verlangte er immateriellen Schadensersatz, der mit mindestens 400 Euro bemessen ist. Mehr wollte der Kläger auch nicht. „In Wahrheit wäre ihm ein Vielfaches zugestanden“, so sein Anwalt, „es ging ihm aber um die Grundsatzfrage“. Beiden Klagen sei nun rechtskräftig stattgegeben worden, die Belästigung am Arbeitsplatz habe aufgehört, so Majoros: „Durch das Verfahren hat er sich im Unternehmen großen Respekt verschafft.“

Auch Krickler ist nun optimistisch: „Ich hoffe, dass Homosexuelle das in Zukunft in Anspruch nehmen“, appellierte er an andere Betroffene. Aus Angst um den Arbeitsplatz sei für die meisten ein solcher Schritt nach wie vor kein leichter. „Viele überlegen sich drei Mal, etwas zu tun, und nehmen viele Dinge hin.“ Unterstützung hatte der Lkw-Fahrer vom Klagsverband erhalten. Diese Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen kümmert sich um benachteiligte Randgruppen. Für Obmann Dieter Schindlauer soll dieses Urteil daher auch anderen Randgruppen, für die das Gleichbehandlungsgesetz ebenso gilt, Mut machen. Denn: „Ein Opfer von Diskriminierung hat aufgehört, ein Opfer zu sein.“

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