Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte in der Entscheidung 10 ObS 12/06x unter gewissen Bedingungen eine Zahlungspflicht der Krankenversicherung fest, da der Betroffene in Folge der Erektionsprobleme an Depressionen leiden soll, die laut Urteil einen eigenen Krankheitswert haben. Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Mann muss nachweisen, dass das Mittel tatsächlich hilft.
Dem gebürtigen Kärntner mit Wohnsitz in Wien machen seit 20 Jahren Erektionsstörungen zu schaffen. Nachdem ihm wegen eines Karzinoms die Prostata entfernt worden war und dabei ein für die Erektion notwendiges Nervenbündel durchtrennt werden musste, wurde seine erektile Dysfunktion mit dem Medikament Caverject behandelt.
Die Krankenversicherung übernahm zunächst die Kosten für dieses Medikament, lehnte nach einiger Zeit jedoch eine weitere finanzielle Unterstützung ab. Der Mann brachte dagegen eine Klage ein, blitzte jedoch zunächst in zwei Instanzen im Wesentlichen mit der Begründung ab, eine erektile Dysfunktion werde nach dem gesellschaftlichen Grundverständnis nicht auf Kosten der Sozialversicherung behoben.
Der OGH verwies nun jedoch auf die psychischen Folgen für den Betroffenen. Löst die erektile Dysfunktion psychische Probleme mit Krankheitswert aus und kann davon ausgegangen werden, dass mit erfolgreicher Behandlung der erektilen Dysfunktion auch die psychischen Probleme des Versicherten behoben oder verbessert werden können, kann die Verabreichung von Potenzmitteln auch als notwendige Krankenbehandlung der psychischen Probleme gesehen werden, erkannte das Höchstgericht. Eine Kostenübernahme für Potenzmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung komme grundsätzlich dann in Betracht, wenn die mangelnde Erektionsfähigkeit des Mannes zu einem psychischen Leiden führt, das seinerseits die Krankenbehandlung erforderlich macht.
Das weitere Prozedere in diesem Fall sieht nun so aus: Der 64-Jährige muss sich dahin gehend untersuchen lassen, ob sich bei einer erfolgreichen Behandlung der erektilen Dysfunktion auch seine behaupteten psychischen Probleme beheben oder verbessern lassen. Werden die psychischen Leidenszustände mit dem Potenzmittel Caverject tatsächlich gelindert, ist noch zu prüfen, ob dieses eine notwendige und wirtschaftlich zweckmäßige Krankenbehandlung darstellt. Der Kärntner hat damit gute Chancen, das Medikament bezahlt zu bekommen.