Urteil: Notino darf keine Mails an "Warenkorb-Abbrecher" senden

Die Online-Parfümerie Notino darf künftig potenziellen Kunden, die einen Bestellvorgang abgebrochen haben, keine "Warenkorbabbrecher-Mails" mehr zusenden. Mit dieser Marketing-Maßnahme sollen Konsumenten erneut angesprochen und zum Vertragsabschluss animiert werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte gegen diese Praxis im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage und bekam vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gericht stoppt Werbemails an Online-Kunden nach Kaufabbruch
Gegenstand der Klage war zudem eine Klausel des Onlineanbieters, wonach Kundinnen und Kunden aktiv ein Kästchen anklicken mussten, um keine Zusendungen zu erhalten. Dieses aktive "Herausoptieren" sei unzulässig, was das Gericht bestätigt habe, hieß es am Dienstag vom VKI.
Laut VKI hielt Notino - für den Fall der Versicherung einer Sendung - in einer weiteren Klausel fest, dass die Kundinnen und Kunden bei Beschädigung oder Verlust einer Sendung nicht auf eine Lösung innerhalb der gesetzlichen Frist warten müssten. Auch diese Klausel befand das Gericht für rechtswidrig, da sie einen falschen Eindruck von der Rechtslage vermittle. "Das Konsumentenschutzgesetz regelt nämlich ohnehin, dass die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware beim Versendungskauf erst dann auf die Verbraucherinnen und Verbraucher übergeht, wenn die Ware an diese abgeliefert wurde", erklärte VKI-Juristin Marlies Leisentritt.
(APA/Red)