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Urteil: Mittelfinger der Wiener "Linkswende" gegen Strache ist rechtens

Unter anderem mit diesem Plakat machte die Linkswende ihrem Ärger Luft.
Unter anderem mit diesem Plakat machte die Linkswende ihrem Ärger Luft. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Das Oberlandesgericht Wien kam kürzlich zu einem rechtskräftigen Urteil zwischen der "Linkswende" und FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Ein gezeigter Mittelfinger der Organisation sei keine Beleidigung, so die Justiz.

Die Gruppierung hatte vor der Nationalratswahl 2017 ein Youtube-Video gedreht, in welchem dem nunmehrigen Beamten- und Sportminister von mehreren Protagonisten der Mittelfinger gezeigt wurde und gleichzeitig ein “Fuck Strache” entgegengeschleudert wurde.

Mittelfinger sei “elementarer Bestandteil der Meinungsfreiheit”

Laut “Linkswende” hatte das Wiener Landesgerichts in einem erstinstanzlichen Urteil vom 14. Dezember entschieden, dass “eine derartige Ablehnung gegen einen führenden Politiker” auch “auf schockierende und provozierende Art und Weise geäußert werden kann”, dies sei “elementarer Bestandteil der Meinungsfreiheit”.

Am Mittwoch wurde am OLG über Straches Berufung verhandelt und sein Antrag zurückgewiesen, bestätigte ein Gerichts-Sprecher. Die “Linkswende” folgert daraus, dass nun jeder im politischen Zusammenhang dem Beispiel folgen und sagen dürfe: “Ich sage Fuck Strache, weil…”. Der Sprecher der Gruppierung, David Albrich, sieht in dem Urteil auch einen “Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit insgesamt”, wie er ausführte.

(APA/red)

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