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Urteil in Schwechat: Sohn ersticht Vater

Nun ist das Urteil über die Zukunft jenes 48-Jährigen gefällt, der Anfang des Jahres in Schwechat (Bezirk Wien-Umgebung) seinen Vater erstochen haben soll. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Vorbericht: Den eigenen Vater erstochen

Diesem Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg sind Geschworene in einer Verhandlung am Donnerstag gefolgt.

Vater wollte Sohn nur beruhigen

Ein psychologisches Gutachten hatte die Unzurechnungsfähigkeit des Mannes ergeben, der an neurotischen Störungen leidet und die Luftverschmutzung für sein Tinnitus-Leiden verantwortlich machte. Als er sich am Morgen des 6. Jänner – wie so oft – lautstark über die schlechte Luft durch die Rauchfänge der Nachbarhäuser aufregte, versuchte sein Vater, ihn zu beruhigen. Daraufhin griff der 48-Jährige zum Messer und stach mehrfach zu. Dann wählte der Sohn zwar selbst noch den Notruf, für das Opfer kam aber jede Hilfe zu spät.

Das Urteil ist rechtskräftig.

APA/Vienna.at

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