AA

Urteil im Prozess um Verkauf gefälschter Deutsch-Zeugnisse

Dem Anwalt wurde die verhängte Haftstrafe nachgesehen.
Dem Anwalt wurde die verhängte Haftstrafe nachgesehen. ©APA (Symbolbild)
Der Anwalt einer Wiener Kanzlei stand am Montag vor Gericht. Seine Freundin hatte falsche Deutsch-Zeugnisse an Migranten aus Nicht-EU-Staaten verkauft.

Dass über seine Wiener Kanzlei ein Handel mit gefälschten Deutsch-Zeugnissen abgewickelt wurde, die Migranten aus Nicht-EU-Staaten nachweisen müssen, wenn sie sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen, hat einem deutschen Rechtsanwalt existenzielle Probleme eingebracht. Als die Sache aufflog, musste er seine Niederlassung in Wien schließen. Am Montag folgte das strafrechtliche Nachspiel.

Der 60-Jährige hatte vor einigen Jahren seinen beruflichen Schwerpunkt nach Wien verlegt. Sein Spezialgebiet war Asyl- und Fremdenrecht. Dass seine Lebensgefährtin an Migranten falsche Deutsch-Zeugnisse verkaufte und dazu seine berufliche Stellung ausnutzte – die Frau verwendete Schriftpapier der Kanzlei und wies auf die Tätigkeit ihres Partners hin, wenn sie ihre “Kunden” Bedenken hatten, ob alles rechtens sei – , will der Jurist spät und nur am Rande mitbekommen haben. “Ich hatte ja meine anwaltliche Tätigkeit”, betonte er im Landesgericht für Strafsachen.

Falsche Deutsch-Zeugnisse verkauft: Prozess in Wien

Seine Freundin, mit der er mittlerweile auch ein Kind hat, wurde für die Gaunereien bereits vor drei Monaten separat zu 28 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Insgesamt 52 Fälschungen hatte sie an den Mann beziehungsweise die Frau gebracht und dafür ein ordentliches Körberlgeld von mehreren hundert Euro pro Fall eingestreift. “Von dem Geld ist nichts in die gemeinsame Kasse geflossen. Sie hat es im Wesentlichen für sich verwendet”, meinte der Anwalt dazu nun in seinem eigenen Verfahren. Ihm wären höchstens 5.000 Euro zu gute gekommen, “in Form von Essen, das sie bezahlt hat”.

Als die für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständige MA 35 das dolose Treiben aufdeckte, entzog die Anwaltskammer dem Deutschen das Recht auf Berufsausübung. Er ging mit seiner Lebensgefährtin wieder zurück nach Deutschland, wo er eigenen Angaben zufolge weiter als Anwalt tätig ist: “In kleinerem Rahmen funktioniert es. Ich versuche mein Leben wieder auf die Beine zu kriegen.”

Am Ende wurde der 60-Jährige wegen gewerbsmäßigen Betrugs als Beteiligter, Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die ihm zur Gänze bedingt nachgesehen wurde. “Ihr Glück war, dass wir so gut wie keine eigenen Tathandlungen feststellen konnten”, erläuterte die Richterin in der Urteilsbegründung. Treibende Kraft sei die Freundin gewesen. Der Anwalt nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

(APA, Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Urteil im Prozess um Verkauf gefälschter Deutsch-Zeugnisse
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen