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Urteil im Prozess gegen IS-Wiederholungstäter in Wien

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 21-Jähriger, der nach einer ersten Verurteilung die Terror-Miliz "IS" von Wien aus weiter tatkräftig unterstützt haben soll, ist zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
21-Jähriger bestritt Vorwürfe

In dem mehrtägigen Verfahren vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniel Potmesil) war dem jungen Mann Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§278a StGB) vorgeworfen worden.

IS-Wiederholungstäter bekam 3,5 Jahre unbedingt

Staatsanwältin Viktoria Berente bezeichnet den 21-Jährigen dagegen als "Lieblingsschüler" des Hass-Predigers Mirsad O. alias Ebu Tejma. Dieser selbst habe den Angeklagten so genannt. Der heimische Radikalislamist, der als eine federführende Stimme des Jihadismus in Österreich gilt bzw. galt, ist 2016 in Graz rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zum Mord zu einer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Laut Anklage wurden der junge Mann und dessen Bruder von ihrem Stiefvater radikalisiert, der 2014 nach Syrien ging, um sich dort als Kämpfer dem IS anzuschließen. Dieser dürfte mittlerweile nicht mehr am Leben sein. 2015 wollte ihm der damals 17-Jährige jedenfalls in den Krieg nachfolgen. Er besorgte sich einen gefälschten rumänischen Reisepass und wollte von Prag nach Istanbul fliegen. In Syrien plante er, sich am "Kampf gegen die Ungläubigen" zu beteiligen, wie er sich in Chats ausdrückte, die später vom Verfassungsschutz sichergestellt werden konnten.

Weiter Kontakt zu Terrormiliz IS gepflegt

Den tschechischen Beamten fiel jedoch das gefälschte Reisedokument auf, aus dem Flug wurde nichts. Im April 2016 kam er in seinem ersten Terror-Prozess im Hinblick auf sein jugendliches Alter noch mit einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten davon. Der Bursch ignorierte ihm erteilte gerichtliche Weisungen, ein angeordnetes Deradikalisierungsprogramm brach er ab. Seine bedingte Entlassung wurde darauf widerrufen.

Wieder auf freiem Fuß, pflegte der Arbeitslose weiter Kontakt zum IS. So soll der 21-Jährige 2017 u.a. die Ausreise dreier Islamisten nach Syrien organisiert haben, wo sich die Männer dem IS anschließen wollten. Eine in Norwegen lebende Somalierin, die über Wien bzw. Prag nach Syrien wollte, soll der 21-Jährige bei sich übernachten und ihr anschließend die Schüssel zur Wohnung seines Bruders überlassen haben. Daneben soll er den IS propagandistisch und mit Geldüberweisungen finanziell unterstützt haben.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

Der 21-Jährige wies sämtliche Anschuldigungen zurück. Auch die Übernachtungsmöglichkeit, die er der Somalierin gewährte, sei eine gute Tat gewesen. Dass diese sich dem IS verschrieben hatte, habe er nicht gewusst: "Sie war bunt gekleidet und hatte einen Rucksack. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie zum IS wollte."

Ein Zeuge belastet den Angeklagten, dieser habe in Wien Jugendliche bzw. junge Männer für den IS rekrutiert und für drei Burschen die Reise nach Syrien organisiert. Auf den Handys des 21-Jährigen wurden abgespeicherte Bilder und Videos von Hinrichtungen und "abscheulichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gefunden, wie der Richter sagte.

In dem Verfahren waren vier Personen mitangeklagt. Sie sollen an den Aktivitäten des Hauptangeklagten beteiligt gewesen sein. Sämtliche Beschuldigte bekannten sich nicht schuldig.

Ehefrau und weiterer Beschuldigter freigesprochen

Die tschetschenisch-stämmige Ehefrau des gebürtigen Bosniers, die aufgrund einer fortschreitenden Muskelkrankheit im Rollstuhl sitzt, wurde wie ein weiterer Beschuldigter von allen Anklagepunkten freigesprochen. Ein weiterer Angeklagter wurde zwar von den Terrorismusvorwürfen freigesprochen, doch wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu zwölf Monaten auf drei Jahre bedingt verurteilt.

Der Zweitangeklagte wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vollzug wurde aber unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Alle Beschuldigten haben die Urteile angenommen, die Staatsanwaltschaft Wien gab keine Erklärung ab. Sie sind somit vorerst nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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