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Urteil im Kannibalismus-Prozess erwartet

Im Prozess gegen den "Kannibalen von Rotenburg" wird am Freitag das Urteil erwartet. Nach Willen der  Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte wegen Mordes lebenslang hinter Gitter.

Der 42  Jahre alte Angeklagte hat gestanden, einen Berliner Ingenieur im März 2001 mit dessen Einverständnis getötet, zerlegt und – getrieben von  jahrelange Lust auf Menschenfleisch – zum Großteil gegessen zu  haben.

Da Kannibalismus in Deutschland kein Straftatbestand ist, befindet sich das Landgericht auf juristischem Neuland. Nach dem Willen der  Staatsanwaltschaft soll der angeklagte Armin Meiwes wegen Mordes lebenslang hinter Gitter.

Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf bis zu fünf Jahre Haft stehen. In Betracht kommt auch eine Verurteilung  wegen Totschlags, der mit mindestens fünf Jahren und in besonders  schweren Fällen mit lebenslanger Haft bestraft wird. Eine Einweisung  in die Psychiatrie scheidet aus, da zwei Gutachter ihn trotz seiner  seelischen Abartigkeit für uneingeschränkt schuldfähig befunden  haben.

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