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Urteil im "Datenklau"-Prozeß

Interpol-Fahnder hat geheime Polizeidaten an Detektive verkauft.

Der Hauptangeklagte in der so genannten Datenklau-Affäre ist heute zu zehn Monaten bedingter Haft sowie einer Geldbuße von 90.000 Schilling verurteilt worden. Der Interpol-Fahnder hatte Daten aus dem Polizeicomputer an Privatdekektive verkauft.

Zusätzlich wurde eine Abschöpfung von 350.000 Schilling aus seinem Privatvermögen ausgesprochen. Um diese Summe hat der Beamte laut Gericht die Republik geschädigt. Der Staatsanwalt meldete Berufung an. Die Detektive wurden wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch verurteilt.

Jahre lang verkaufte Herbert Z. im Innenministerium sensible, zum Teil der Geheimhaltung unterliegende Daten an Detekteien. Nicht nur in die Melde- sowie die KFZ-Zulassungskartei blickte der hilfsbereite Interpol-Fahnder gern und gegen Bezahlung. Der Polizeibeamte akzeptierte seine Strafe, doch Staatsanwalt Michael Klackl schien sie unzureichend. Er meldete Berufung an. Rechtskräftig ist hingegen das Urteil über Walter B., den zweiten Polizeibeamten, der laut Anklage als „Urlaubsvertreter“ fungiert hatte.

Die Privatdetektive, die sich immer wieder an ihren „Mann im Ministerium“ gewandt hatten, wurden wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt, wobei jene mehr bekamen, die auch an Personenfahndungs-Abfragen interessiert gewesen waren.

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