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Urteil im Cannabis-Prozess in Wien: Sieben Jahre Haft

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Sieben Jahre Haft kassierte ein 40-Jähriger, der Mitglied einer Bande sein soll, die in großem Stil Drogen hergestellt und verkauft hatte. Die Plantagen warfen über eine halbe Tonne Cannabis und entsprechende Einkünfte ab.

Am Wiener Landesgericht ist am Montag ein Mitglied einer Bande, die in großem Stil Drogen hergestellt und verkauft hatte, wegen Vorbereitung von Suchtgifthandel und anderer Delikte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte dem 40-Jährigen vorgeworfen, in Ostösterreich den Betrieb mehrerer Cannabis-Plantagen organisiert und finanziert zu haben und wirtschaftlicher Eigentümer der Produktionsstätten gewesen zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess um 523 Kilogramm Cannabis endet mit Haftstrafe

Die Plantagen warfen laut Anklage einen Ertrag von insgesamt 523 Kilogramm Cannabis und entsprechende Einkünfte ab. Der Mann lebte jedenfalls in einer Villa, fuhr einen schneeweißen Ferrari und besaß eine Reihe von Luxus-Uhren, wie Staatsanwalt Martin Ortner gleich zu Beginn der Verhandlung illustrierte, indem er im Gerichtssaal entsprechende Fotos an die Wand projizierte. Der 40-Jährige war umfassend geständig. "Alles, was da steht, stimmt", meinte er in Bezug auf die Anklageschrift. Allerdings sei er nicht als führendes Mitglied in der kriminellen Organisation tätig gewesen: "Ich war nie Chef."

Danach war der Mann serbischer Abstammung zu keinen weiteren Angaben mehr bereit. Seine Verteidiger Nikolaus Rast und Philipp Wolm verwiesen darauf, dass die Drahtzieher des Ganzen in Serbien säßen. "Das sind sehr gefährliche Leute am Balkan. Er hat drei kleine Kinder. Es wäre sehr gefährlich für ihn zu sagen, wer dahinter steht", meinte Rast.

Angeklagter betrieb mehrere Cannabis-Plantagen

Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten als "wichtiges Mitglied" der Kriminellen, die hochprofessionell industriell erzeugtes Suchtgift bereit gestellt hätten. Er fettete seinen Anklagevortrag mit Fotos der verfahrensgegenständlichen Cannabis-Plantagen in Mark Piesting (Bezirk Wiener Neustadt-Land), Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf), Vösendorf (Bezirk Mödling) und Oberpullendorf im Burgenland auf. "Da hat es Beleuchtung, Bewässerung und Belüftung gegeben, dass man den Geruch wegkriegt. Professioneller werden Sie Cannabis nicht herstellen können", erläuterte der Staatsanwalt den Geschworenen. Die Plantagen hätten sich teilweise in Einfamilienhäusern befunden, seien also "gut versteckt" gewesen.

40-Jähriger stellte sich freiwillig der Verhandlung

Im Juni 2018 hatten die Strafverfolgungsbehörden nach umfangreichen Ermittlungen, Observationen und Telefonüberwachungen dem Treiben ein Ende gesetzt. Elf Hausdurchsuchungen und neun Festnahmen fanden statt, mittlerweile sind die einst in den Plantagen beschäftigten Handwerker - mehrere Gärtner, ein Elektriker, ein Laufbursche - längst verurteilt. Der 40-Jährige, der als Berufsbezeichnung in der heutigen Verhandlung Angestellter in einer Schneeräumfirma angab, hatte sich allerdings zwischenzeitlich für zwei Jahre in Serbien aufgehalten. Er konnte von der Justiz nicht belangt werden, weil es mit Serbien kein Auslieferungsabkommen gibt.

Nun stellte er sich freiwillig der Verhandlung, in der es für ihn um mehrere Jahre Haft geht, sollten ihn die Geschworenen als führendes Mitglied einer kriminellen Organisation ansehen. Für Verteidiger Rast war das schon allein deshalb denkunmöglich, weil den 40-Jährigen laut Akt ein vermeintlicher Untergebener zum Autoputzen geschickt hätte: "Da kann er kein führendes Mitglied sein." "Dass eine halbe Tonne produziert wurde, ist völlig klar", hielt dem Staatsanwalt Ortner entgegen. Welche Rolle der 40-Jährige dabei inne hatte, sei "die Gretchenfrage", die die Geschworenen zu entscheiden hätten.

Geschworene erkannten keine Führungsfunktion

Die Geschworenen kamen am Ende mit 5:3 Stimmen zur Ansicht, dass der 40-Jährige im Rahmen der Bande keine Führungsfunktion inne hatte. Der Staatsanwalt war mit der Strafe einverstanden, die Verteidiger legten demgegenüber gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

(APA/Red)

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