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Urteil im BAWAG-Prozess soll am Freitag fallen

Im BAWAG-Strafprozess wird nun nach 116 Verhandlungstagen das Urteil gefällt. Am Freitag um 9.15 Uhr soll die Entscheidung des Schöffengerichts verkündet werden - falls sie bis dahin getroffen ist.

Am Montag hatten die neun Angeklagten noch persönlich gehaltene Schlussworte abgegeben. Seitdem beraten die vier Richterinnen über Schuld oder Unschuld sowie bei einem Schuldspruch über die Strafhöhe.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts Richterin Bandion-Ortner will am Donnerstag ankündigen, ob das Urteil am Freitag oder später gefällt wird. Gegen die Entscheidung erster Instanz können die Angeklagten und der Staatsanwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Sollten Rechtsmittel erhoben werden, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Bis zu zehn Jahren Haft drohen allen neun Beschuldigten. Am schwersten wiegt der Untreuevorwurf. Dem Hauptangeklagten Ex-BAWAG-Chef Elsner wird vorgeworfen, der BAWAG einen Vermögensnachteil von rund 1,72 Mrd. Euro zugefügt zu haben. Damit wird die im Untreue-Paragrafen festgelegte Grenze von 50.000 Euro, ab der eine Strafe bis zu zehn Jahren verhängt werden kann, um das 34.000-Fache überschritten.

Für eine Überraschung sorgte zuletzt der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl mit dem Angebot eines “Deals”: Seine Ehefrau Anne Eisenhower, vermögende New Yorkerin und Enkelin des US-Präsidenten Dwight Eisenhower, will dem Gericht 5 Mio. Dollar für Gerichtskosten und Schadenersatzforderungen überweisen. Das Geld fließe aber nur, wenn Flöttl nicht ins Gefängnis muss, da es sich bei der Summe um ein Honorar für die Veranlagung von Teilen ihres Vermögens handle. Die Anklage wirft Flöttl vor, durch Beihilfe zur Untreue einen Schaden von 588 Mio. Euro bei der BAWAG herbeigeführt zu haben.

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