Urteil gegen 24-Jährigen nach Mord an Ex-Freundin
Im Mai soll der 24-Jährige die junge Frau in Hohentauern in der Obersteiermark erdrosselt haben und anschließend absichtlich einen Autounfall verursacht haben, um sich das Leben zu nehmen. Vor Gericht gestand der Mann, dass er die 22-Jährige getötet hat, weil sie ihn betrogen habe.
Erinnerungsverlust von 24-Jährigem für Richter "nicht plausibel"
Der gelernte Rauchfangkehrer und die junge Frau hatten sich schon seit ihrer Kindheit in Kärnten gekannt. 2021 wurden sie ein Paar und er zog gemeinsam mit ihr und ihrer Familie in die Obersteiermark, wo die Familie zusammen eine Gastwirtschaft betrieb. Wenige Tage vor dem 4. Mai soll sich die 22-Jährige von ihm getrennt haben, doch da er als Koch bei der Familie arbeitete, wohnte er noch bei ihr.
Vor Gericht bestritt der 24-Jährige, dass sie getrennt waren. Sie hätten sich wieder versöhnt, beteuerte er. Am Vorabend der Tat seien die beiden aber in einen heftigen Streit geraten. Worum es dabei ging, wisse er aber nicht mehr. Richter Armin Scheck meinte, dass ein solch "selektiver Erinnerungsverlust nicht plausibel" sei, denn an viele andere Details könne sich der 24-Jährige mittlerweile wieder erinnern.
Auswertung von Mobiltelefon widerspricht Aussagen von 24-Jährigem
Der Angeklagte war nach seinem Unfall, bei dem er sehr schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, mehrere Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Lange war nicht klar, ob er überhaupt überleben würde. Erst nach und nach sei seine Erinnerung an die Vorfälle in der gemeinsamen Wohnung des Paares zurückgekehrt, schilderte seine Verteidigerin und versuchte so widersprüchliche Aussagen ihres Mandanten zu erklären.
Der vorsitzende Richter zweifelte daran, dass sich das Paar vor dem Tod der 22-Jährigen noch versöhnt hatte: "Sie haben Ihrer Schwester noch am 3. Mai eine WhatsApp-Nachricht geschickt, wonach es aus sei und Privates und Geschäftliches nun getrennt sei. Das hat die Auswertung Ihres Mobiltelefons ergeben." Der Beschuldigte blieb dabei, dass sie sich wieder vertragen hatten und somit nicht getrennt waren.
24-Jähriger erwürgte Ex-Freundin nach Streit
Den Hergang selbst schilderte er zunächst ruhig: "Wir waren im Wohnzimmer und es kam zum Streit und einer Rangelei." Sie habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Damit sie ihn nicht noch einmal treffen kann, habe er sie gepackt, umgedreht und von hinten einen Arm um ihren Hals gelegt. Anschließend ließ er sich mit ihr nach hinten fallen und ließ den Druck auf ihren Hals so lange nicht locker, bis sie sich nicht mehr rührte.
Danach habe er ihren Puls gefühlt: "Ich habe die Rettung nicht gerufen, weil ich wusste, dass sie tot war. Es war wie im Film. Ich habe nichts realisiert." Stunden später setzte er sich in das Auto der Mutter seiner Ex-Freundin und fuhr damit gegen eine Leitschiene, so Staatsanwältin Viktoria Steinecker. Sie sprach von Suizidabsicht. Der Beschuldigte dagegen gab an, dass er während der Fahrt auf sein Handy geschaut und daher einen Unfall gebaut habe.
Zu Beginn der Verhandlung beharrte der Angeklagte darauf, dass die Tötung keine Absicht gewesen sei, weshalb er sich wegen des Vorwurfs des Mordes nicht schuldig bekenne. "Ich wollte einfach meine Ruhe haben." Nach gut einer Stunde Befragung und nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin gab der 24-Jährige dann zu, dass er sich doch auch wegen Mordes schuldig fühle. Er habe gewusst, dass ein Mensch sterben könne, wenn man ihn würgt.
Einstimmiges Urteil der Geschworenen gegen 24-Jährigen
Danach rückte der 24-Jährige auch mit dem Grund des Streits heraus: Seine Freundin habe ihn betrogen und deshalb sei er ausgerastet. "Dann habe ich mich ins Auto gesetzt und bin weggefahren, vorher habe ich sie umgebracht," gab er unter Tränen an. Es sei tatsächlich ein Unfall gewesen.
Die Gerichtsmedizinerin sprach von einem klaren Obduktionsergebnis: Die 22-Jährige starb wegen "Sauerstoffunterversorgung durch äußere Gewalt". Es wurden bei ihren Lidern punktförmige Einblutungen gefunden, die entstehen, wenn die Blutgefäße im Hals zugedrückt werden. Der vom Beschuldigten geschilderte Hergang sei damit in Einklang zu bringen.
Am Ende befanden die Geschworenen ihn einstimmig für schuldig des Mordes. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Hilfe für Opfer von Gewalt und Menschen in verzweifelten Situtationen
Die Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Telefonnummer der steirischen Frauenhäuser lautet 0316-429900. Der steirische Männernotruf für Männer in Krisen- und Gewaltsituationen ist unter 0800-246247 erreichbar, das psychiatrische Krisentelefon PsyNot unter 0800-449933.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
(APA/Red)