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Urteil für Rosenstingl

Sieben Jahre Haft für Peter Rosenstingl : Bruder Herbert und Gratzer ebenfalls schuldig gesprochen.

Sieben Jahre Haft wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue: Mit diesem Urteil ging für Peter Rosenstingl „sein“ Prozess zu Ende. Der Schöffensenat sprach im Wiener Landesgericht auch seinen älteren Bruder schuldig: Der frühere Geflügelhändler Herbert „Hendl“ Rosenstingl wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und fahrlässiger Krida zu 8,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch der ehemalige Obmann der niederösterreichischen FPÖ, Bernhard Gratzer, kam nicht ungeschoren davon. Über den Landtagsabgeordneten wurden drei Jahre Haft wegen Untreue verhängt. Zwei Jahre und drei Monate wurden bedingt nachgesehen.

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