Urlaub nehmen: Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

Die Sommer-Urlaubszeit steht vor der Tür und zahlreiche Beschäftigte starten in eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Rund um das Thema Urlaub schlagen gerade in diesen Wochen viele Fragen bei den Gewerkschaften bzw. im ÖGB auf.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema: Wie man richtig Urlaub nimmt.
Urlaub muss vereinbart werden
Grundsätzlich steht für jedes Arbeitsjahr bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von fünf Wochen zu. "Ich kann aber nicht auf Urlaub gehen, wann ich will. Urlaub muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden. Und: Jemanden in Zwangsurlaub zu schicken, ist verboten", so Trinko.
Krank im Urlaub: Erst ab drei Tagen bekommt man Urlaubstage zurück
Wer im Urlaub krank wird, "sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen - nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können", betont der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte: "Das macht auch im Urlaub Sinn. Denn wenn Sie länger als drei Tage krank sind, dann werden Ihnen die Urlaubstage nicht abgezogen."
"Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Urlaub nach spätestens dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitteilen und bei Wiederantritt des Dienstes die Krankenstandsbestätigung vorlegen." Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.
Keine Auszahlung der Urlaubstage möglich
Kann man sich Urlaubstage auch ausbezahlen lassen, statt auf Urlaub zu gehen? Nein, eine Ablöse in Geld würde dem Erholungszweck des Urlaubes widersprechen. Urlaubstage können nur dann ausbezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet ist, und noch Urlaubstage übrig sind.
Kann der Urlaub verjähren?
Auch wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. "Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten sogar ausdrücklich sagen, dass der Urlaub verjähren könnte. Tun sie das nicht, bleibt der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen. Hier hilft der Betriebsrat bzw. deine Gewerkschaft weiter", unterstreicht Trinko.
Antworten auf viele weitere Fragen rund um das Thema "Richtig Urlaub nehmen" finden Sie auf www.oegb.at
(Red)