Urlaub im Ausland: Das kann für Autofahrer teuer werden

Laut einer ARBÖ-Umfrage planen rund 45 Prozent der Befragten, heuer mit dem Auto auf Urlaub zu fahren, bevorzugt nach Deutschland, Italien oder Kroatien. „Was hierzulande erlaubt ist, kann andernorts mit hohen Bußgeldern geahndet werden“, warnt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Besonders beliebte Regelungen wie rote Zusatzkennzeichen, der digitale Führerschein oder das viermonatige Toleranzfenster bei der §57a-Begutachtung finden im Ausland oft keine Anerkennung.
Erlaubt in Österreich - teuer im Ausland: Ein Überblick
§57a-Überziehungsfrist
In Österreich darf der "Pickerl"-Termin um bis zu vier Monate überzogen werden. Im Ausland ist das nicht zulässig – wer mit abgelaufener Plakette fährt, riskiert empfindliche Strafen.
Rote Kennzeichen für Fahrradträger
Praktisch, aber problematisch: Die roten Zusatzkennzeichen für Heckträger sind in anderen Ländern oft nicht gültig.
Digitale Führerschein- und Zulassungsscheine
Der in Österreich gültige digitale Führerschein ist nur im Inland als Nachweis zugelassen. Im Ausland wird weiterhin das physische Originaldokument verlangt.
Code 111 – Motorräder bis 125 ccm
Die B-Führerscheinerweiterung für leichte Motorräder gilt nur in wenigen Ländern – darunter Italien und Lettland uneingeschränkt, in Spanien und Portugal nur unter bestimmten Bedingungen, in Tschechien nur für Automatik-Fahrzeuge.
L17-Führerschein
Fahranfänger dürfen mit L17-Lenkberechtigung nur in Österreich Ausbildungsfahrten unternehmen. Im Ausland wird die Lenkberechtigung vor dem 18. Geburtstag nur in Deutschland, Dänemark und Großbritannien anerkannt.
Mopedführerschein Klasse AM
Dieser ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur in Österreich und Deutschland gültig. In anderen Ländern gilt das Mindestalter 16.
Strafen trudeln oft verzögert ein
Gerade in beliebten südlichen Reiseländern wie Italien, Kroatien oder Slowenien werden Verkehrsdelikte rigoros verfolgt, so Kopinits. Strafbescheide können oft erst Monate oder Jahre später eintreffen – ihre Gültigkeit bleibt bestehen. Hinzu kommen Sondervorschriften zur Ausrüstungspflicht, etwa für Feuerlöscher oder Ersatzlampen.
(Red)