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Urlaub billiger durch Schadstoff!

Jetzt ist es amtlich: Übelriechende, schadstoffhältige Rauchwolken über einer Ferien-Club-Anlage rechtfertigen eine Preisminderung um 50 Prozent.

Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist in so einem Fall angesagt, urteilte das Handelsgericht Wien.

Gebucht war ein Aufenthalt in einem All-Inklusive-Club in der Südtürkei. Die Urlauber mussten feststellen, dass während der gesamten Dauer ihrer Ferien täglich etwa zwei Stunden am Abend von der nahen Mülldeponie gelbe, stinkende, toxische Rauchwolken über die Hotelanlage zogen.

Dem Reiseveranstalter waren die Schadstoffwolken schon vor Buchung bekannt, berichtete der Verein für Konsumenteninformation. Er wies die Kunden aber nicht darauf hin. Dann versuchte er noch, den Mangel kleinzureden, kritisierten die Verbraucherschützer: Die Beeinträchtigung habe „nur“ zwei Stunden am Tag gedauert.

Das Gericht ging bei dieser Argumentation nicht mit: Es stehe nicht die Dauer der Beeinträchtigung, sondern deren Intensität und Gefährlichkeit im Vordergrund. Das Berufungsgericht sah eine Preisminderung von 50 Prozent und einen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude in Höhe von 25 Euro pro Tag und Person als gerechtfertigt an.

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